Getrennte Beauftragung eines Schornsteinfegers. Unabhängig von der Hauseigentümergemeinschaft
in unserer Eigentümergemeinschaft wird jedes Jahr der Schornsteinfeger bestellt. Meine Gasetagenheizung ist neuwertiger als die der anderen Eigentümer; es heißt bei mir muss der Schornsteinfeger jedes Jahr bestellt werden, da diese nach dem Jahr 2006 installiert wurde, dies habe ich bislang nicht verstanden. Und ich will von nun an, den Schornsteinfeger selber nur für meine Wohnung bestellen. Kann ich mich von der Beauftragung durch die Gemeinschaft trennen?
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