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Gast

Gewährleistung nach Austausch auf Kulanz?

Ein defektes Bauteil wurde auf Kulanz durch ein neues Bauteil ausgetauscht. Gibt es auf dieses neue Bauteil wieder die Gewährleistung für 2 Jahre?
Frage beantworten Frage Nummer 3000290712 Frage melden

Antworten (3)
Vandit
Wenn die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, dann ist Kulanz ein freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers. Das beinhaltet keinerlei neue Rechte des Empfängers und keinerlei Pflichten des Herstellers.
M.a.W.: Nein, natürlich nicht.
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ingSND
Wenn wir von einer "Baugruppe" sprechen, in der ein Einzelteil defekt war und kostenneutral ausgetauscht wurde, beginnt keine neue Gewährleistungsfrist für dieses Einzelteil. Die Frist für die "Baugruppe" bleibt insgesamt bestehen.
Wenn Du sowieso schon außerhalb der Frist bist (was sonst würde "Kulanz" bedeuten), dann gilt das umso mehr.

Anders ist es, wenn die gesamte "Baugruppe" ausgetauscht wurde, dann beginnt die Gewährleistungsfrist neu mit der Auslieferung des Gerätes.
Und -aber da bin ich mir nicht sicher- wenn Du für die Reparatur bezahlt hast (Kulanz heißt nicht unbedingt "kostenneutral", kann auch "stark vergünstigt" bedeuten), dann unterliegt die Reparatur wiederum der Gewährleistung.
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Vandit
Bei Kulanzfällen beginnt die Gewährleistungsfrist nicht wieder von vorn

Die Gewährleistungsfrist für das reparierte und umgetauschte Produkt beginnt nur wieder von Neuem, wenn die vorherige Reklamation als ein Fall von Gewährleistung anerkannt wird. Spricht der Händler aber von einem Kulanzfall, können Verbraucher bei künftigen Mängeln und nach Ablauf der Frist von zwei Jahren ab Kauf keine Ansprüche mehr geltend machen.
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