Ggeben Sie hier eine neue Frage ein...gewohnheitsrecht
seit 12 Monaten bekomme ich einen höheren monatlichen Rentenbetrag teilte mir
meine Versicherung mit, obwohl Sie vor einen Jahr von uns in Kenntnis gesetzt
wurde, kann da aber nicht ein Gewohnheitsrecht für diese zeit entstanden sein.
meine Versicherung mit, obwohl Sie vor einen Jahr von uns in Kenntnis gesetzt
wurde, kann da aber nicht ein Gewohnheitsrecht für diese zeit entstanden sein.
Antworten (3)
Könnte man diese Frage vielleicht verständlich formulieren? Es könnte angenommen werden, dass der Überweisungsbetrag höher ausfällt als im Bescheid angegeben, aber das ist nur eine Vermutung. Was soll man auf eine derart hingerotzte Frage antworten?
Für mich aber wäre die wirkliche Frage, ob wir diese Darstellung tatsächlich als die Grundlage der Debatte akzeptieren sollten.
./
Ansonsten:
Würde mann sich an höhere Rentenbeträge gewöhnen, würde man doch nicht dauernd Rentenerhöhungen fordern.
Somit kein Gewohnheitsrecht!
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Ansonsten:
Würde mann sich an höhere Rentenbeträge gewöhnen, würde man doch nicht dauernd Rentenerhöhungen fordern.
Somit kein Gewohnheitsrecht!
Nein! Selbst bei regelmäßigen Überzahlungen über einen längeren Zeitraum gibt es kein Gewohnheitsrecht. Dieses Geld kann und wird zurückgefordert werden, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rückforderung verjährt ist.