eyeofsky
gibt es bei einer unterlassungsklage eine bestimmte verjährung, ab welcher eine falsche/unrichtige behauptung, nicht mehr durch eine klage zurückgewiesen werden kann?? danke..
Antworten (3)
Macht das Sinn? Eine Unterlassungsklage verbietet das weitere, zukünftige Verbreiten einer Behauptung. Wenn die Behauptung schon so lange nicht mehr wiederholt wurde, dass eine Verjährung in Betracht kommen könnte, dann brauch ich meistens auf die zukünftige Verbreitung nicht mehr verbieten. Es hat dann ja offensichtlich keiner mehr Interesse irgendwas noch zu verbreiten.
Aber da eine Unterlassungsklage zukünftige Taten unter Strafe stellen will, wird es wahrscheinlich keine Verjährung geben.
Aber da eine Unterlassungsklage zukünftige Taten unter Strafe stellen will, wird es wahrscheinlich keine Verjährung geben.
Wie ich eben schrieb, macht eine Unterlassungsklage keinen Sinn, wenn die falsche Behauptung seid Jahren nicht mehr verbreitet wird.
Aber wenn sie, zum Beispiel im Internet noch abzurufen ist, kann keine Verjährung eingetreten sein, da die vorgeworfene Tat noch andauert. Es handelt sich dann um einen aktuellen Verstoß.
Aber wenn sie, zum Beispiel im Internet noch abzurufen ist, kann keine Verjährung eingetreten sein, da die vorgeworfene Tat noch andauert. Es handelt sich dann um einen aktuellen Verstoß.