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hier eine liste der verbotenen inschriften
Bestimmt bekommt man Schwierigkeiten mit dem Spruch: Er war der beste Fi.... von Ingolstadt. Den beansprucht nämlich schon ein anderer.
Am besten gefällt mir immer noch die Inschrift auf einem Tiroler Bergfriedhof:
"Hier liegt die Jungfrau Maria - ungeöffnet zurück!"
"Hier liegt die Jungfrau Maria - ungeöffnet zurück!"
Grundsätzlich können rassistische und ehrverletzende Grabsteininschriften verboten werden. Im Zweifelsfall sollte man dies mit der zuständigen Kirchenverwaltung (dem Betreiber des Friedhofes) vorher absprechen. Der Steinmetz selbst, würde jegliche Inschrift gravieren und beim Aufstellen des Steines, der in der Regel sehr teuer ist, würde man dann eine böse Überraschung erfahren können. Was erlaubt ist und in welcher Grösse ein Grabstein sein darf erfährt man von der jeweils zuständigen Kirchenverwaltung. Die Vorschriften sind nicht bundesweit einheitlich.
Größe, Form, Aussehen und Gestaltung von Grabsteinen (veraltet auch Leichensteinen) unterliegen in Deutschland der Friedhofsverordnung des jeweiligen Friedhofes. Viele Friedhöfe bieten mittlerweile auch eigenständige Grabfelder, so genannte Gestaltungsfelder. Dort hat man eine vergleichsweise freiere Gestaltungsmöglichkeit der Gräber im Allgemeinen. Die jeweilige Friedhofsverwaltung steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Die Regeln, wie gross ein Grabstein sowohl von Mindest- als auch von Maximalgröße sein darf, aber ebenfalls, was als Inschrift erlaubt oder verboten ist, wird von den einzelnen Gemeinden vorgegeben. Generell sind alle rassistisch anmutenden und ehrverletzenden Textpassagen grundsätzlich verboten. Wenn man sich mit dem Thema ausgiebig beschäftigt, muß man feststellen, dass die Gemeinden teilweise wahnwitzige Vorschriften an die Beschaffenheit eines Grabsteines oder einer Inschrift stellen.