Antworten (5)
Gesetzliche Regelungen zur Aus- und Weiterbildung sind Ländersache. In den meisten Bundesländern (ich glaube nicht in Bayern und Baden-W.) gibt es ein "Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz", wonach Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Arbeitstage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr haben. So ist es jedenfalls in NRW. Das Thema muss berufsbezogen sein. Der Urlaub muss rechtzeitig beantragt werden. Was meinen Sie mit "vergüten lassen"?
Natürlich gibt es Seminare, die entsprechende Eigenschaften aufweisen, nur bin ich mir nicht ganz sicher, was du mit Vergüten meinst. Kommt jedenfalls auch darauf an, was für einen Beruf du ausübst, ob dein Arbeitgeber dir das bezahlt, oder ob dus von der Steuer absetzen kannst.
Die gibt es natürlich. GAnz wichtig dabei: Das Seminar muss tatsächlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben als Kurs für den Bildungsurlaub anerkannt sein und zwar - ganz wichtig - in DEINEM Bundesland! Nur wenn dem so ist, kann und MUSS der Seminarveranstalter dies im Rahmen der Seminarerschreibung vermerken. Dann kannst du bis 10 AT für zwei Jahre anrechnen lassen.
Die von Jonas Stein erwähnte Variante ist die aus z.B. Brandenburg und Bremen.
Beachten Sie, dass das in den Bundesländern unterschiedlich sein kann.
Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen kennen keinen Bildungsurlaub.
Beachten Sie, dass das in den Bundesländern unterschiedlich sein kann.
Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen kennen keinen Bildungsurlaub.