gilt das testament?
vor kurzem verstarb meine mutter. kurz vor ihrem tod kritzelte sie noch ein testament in dem hervor geht das ich als alleiniger erbe eingesetzt werde. leider verliesen sie ihre kräfte und sie konnte das testament nicht mehr unterschreiben. gilt das testament trotzdem?
Antworten (2)
Die Mindestanforderungen an ein wirksames Testament sind: Es muss vom Verfasser mit der Hand geschrieben und ebenso handschriftlich unterschrieben sein, sinnvollerweise sollte es auch mit Ort und Datum versehen werden.
Also nein.
Also nein.
BGB §2247 (1) ist völlig eindeutig: Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
Aussnahmen regeln die Paragraphen 2249 - 2251 des BGB. Dabei müssen mindestens drei Zeugen bei der Abgabe des Nottestaments zugegen gewesen sein oder (nicht lachen) der Bürgermeister oder sein Stellvertreter.
Aussnahmen regeln die Paragraphen 2249 - 2251 des BGB. Dabei müssen mindestens drei Zeugen bei der Abgabe des Nottestaments zugegen gewesen sein oder (nicht lachen) der Bürgermeister oder sein Stellvertreter.