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Gast

Grundabsicherung ab 65?

Ich habe 9 Jahre in die gesetzliche RV eingezahlt. Habe ih einen Anspruch auf die Grundabsicherung ab dem 65. Lebensjahr? Kann ich dann auch im Ausland leben?
Bin ich krankenversichert?
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Antworten (10)
Deho
9 ganze Jahre eingezahlt? Wow!. Da zahlt dir die Versicherung eine Villa mit Swimmingpool, eine Luxuskarosse mit Chauffeur, Freiflüge in jedes Land der Welt und alle denkbaren Krankenversicherungsleistungen.
Die Sache hat nur einen Haken: Du hast hier gefragt und nicht bei deiner Versicherung.
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elfigy
Jetzt haltet mal den Ball flach. Der Gast kann ja auch glücklos selbstständig gewesen sein. Vielen kleinen Gewerbetreibenden fehlt das Geld für die Altersvorsorge. Sie schieben es vor sich her und plötzlich sind sie im Rentenalter und haben es nicht geschafft. Aber verhöhnen muss man den Gast deswegen nicht, auch wenn er nicht klug gehandelt hat.
Einen Rentenanspruch hat jemand, der mindestens fünf Jahre eingezahlt hat, wenn er das entsprechende Alter erreicht hat. Wenn die Rente zu niedrig ist, gibt es einen Anspruch auf Grundsicherung, die aber nicht ins Auslang gezahlt wird. Die Rente hingegen schon. Man ist nicht automatisch krankenversichert, aber man muß sich versichern. Der Beitrag wird von der Rentenhöhe berechnet, gegebenenfalls bekommt man dafür einen Zuschuss. Grundsicherung gibt es aber erst, wenn ein evtl. vorhandenes Vermögen aufgebraucht ist. Am besten, du googelst mal nach einem Rentenberater für die Details, das ist kostenlos von der Rentenversicherung.
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Deho
Der Ball war schon flach. Wer eine verbindliche und belastbare Auskunft benötigt, fragt bei der Rentenversicherung nach. Das ist gaaaanz einfach.
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elfigy
Viele Leute wissen nicht, dass sie sich mit solchen Fragen direkt an den Rentenversicherungsträger wenden können Dara. Hilflosigkeit in allen möglichen Angelegenheiten ist weiter verbreitet, als wir oft annehmen.
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Deho
elfigy,
du überlegst dir gerne, was alles hinter einer Frage stecken könnte. Reicht es nicht, die Frage so zu beantworten, wie sie da steht?
Der Fragesteller fragt nach der Grundsicherung. Die wird er nach 9 Jahren RV-Zahlung wohl in Anspruch nehmen müssen.
Dann fragt er, ob er davon im Ausland leben kann, also Gedanken macht er sich schon, verrät uns aber nicht, ob das Neuseeland oder Kasachstan sein soll. Was soll man darauf antworten? Alle Möglichkeiten aufzählen? Nee, ne?
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Deho
@ing793
Dürfen darf er, das ist hinlänglich bekannt. Der Staat sieht es zwar nicht so gern, weil er die Rentner für die Inlandsnachfrage und die Kosten für die erneuerbaren Energien braucht, aber sie dürfen es unter Beachtung einiger Vorbehalte, die hier zu erwähnen den Rahmen übersteigen dürften.
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elfigy
Zitat Dara. " Reicht es nicht, die Frage so zu beantworten, wie sie da steht? "
Und du hast mit deinem ersten Beitrag die Frage so beantwortet?
Wenn du das beherzigt hättest, hätte ich nicht den ersten Teil meiner Antwort für dich und machine schreiben brauchen. Und ich zählte nur eine der vielen denkbaren Möglichkeiten auf.
Erst der zweite Teil meiner Antwort war für den Gast.
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Deho
@ elfigy
Nein, ich habe in meiner ersten Antwort die Frage etwas lapsig beantwortet. Warum? Weil ich es für richtig hielt. Das ist eine unglaubwürdige Zombie-Frage, die man im Interesse Anderer sinnvoll beantworten kann, die aber dem Fragesteller, der uns hier vorführen will, nichts bringt. Da bin ich der Meinung, schon mal ätzen zu können. Auf seltene ernstgemeinte Fragen gebe ich gerne ernstgemeinte Antworten, und wenn ich nichts weiß, halte ich die Schnüss, aber bei Blödsinn brechen bei mir alle Dämme. Und wenn jemand in diesen Blödsinn noch mit aller Macht einen Sinn hineininterpretieren will, gibt's noch eins drauf.
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elfigy
Ich habe keinen Bock auf weitere Erklärungen und Wortklaubereien..
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Musca
Frauengespräche....heheheee
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