Grundstueckssteuer
Wir haben unser Haus verkauft und müssen immer noch Grundstueckssteuer zahlen.Ist das rechtens?Und wenn ja,wielange?
Antworten (3)
Wenn ihr in Ökotopia lebt, dann vermutlich lebenslang.
Ansonsten ist mir nicht bekannt, wo man Grundstückssteuer zahlen müsste.
Ansonsten ist mir nicht bekannt, wo man Grundstückssteuer zahlen müsste.
Steuerrechtlich betrachtet muß bei Eigentümerwechsel der Verkäufer bis zum 31.12. des Jahres zahlen, in dem er die Immobilie verkauft hat.
Privatrechtlich kann der Verkäufer mit dem Käufer den Übergang der Grundsteuerpflicht taggenau berechnen und entsprechend, abweichend vom Steuerrecht, vertraglich vereinbaren, das habt ihr vermutlich nicht getan.
Vermutlich wusstet ihr auch nicht, dass das Finanzamt bei euch auch die Grunderwerbssteuer einfordern kann, wenn der Käufer eures Hauses diese nicht bezahlt hat.
Privatrechtlich kann der Verkäufer mit dem Käufer den Übergang der Grundsteuerpflicht taggenau berechnen und entsprechend, abweichend vom Steuerrecht, vertraglich vereinbaren, das habt ihr vermutlich nicht getan.
Vermutlich wusstet ihr auch nicht, dass das Finanzamt bei euch auch die Grunderwerbssteuer einfordern kann, wenn der Käufer eures Hauses diese nicht bezahlt hat.
Das könnte ing793 geschrieben haben. Im ersten Absatz schreibst du, dass der Verkäufer die Grundsteuer zahlen muss. Dann widerrufst du diese Aussage mit der Behauptung, dass Verkäufer und Käufer die Steuerpflicht auch anders regeln können. Nein, können sie nicht. Sie können nur vereinbaren, dass der Käufer dem Verkäufer die anteilige Steuer ersetzt, aber an das Finanzamt zahlen muss der Verkäufer. Überweist der Käufer, kommt die Kohle mit dem Vermerk „Kennen wir nicht - wollen wir nicht“ zurück. Das ist logisch, denn zahlt der Verkäufer die Grundsteuer nicht, kann das Finanzamt diese auch nicht beim Käufer vollstrecken.