Günstigstes Taxiunternehmen will schwerbehinderten trotz Kostenvoranschlag Schülerbeförderung verweigern,Ist das zulässig?
Mein Körperbehinderter Sohn ist auf Taxi angewiesen um die Schule zu besuchen,jetzt bekamen wir Info,dass das Taxiunternehmen welches den Zuschlag vom Schulamt erhält nicht fahren will,dürfen die sich weigern,obwohl Ihr Kostenvoranschlag vorlag?
Antworten (2)
Eine ähnliche Frage war schon mal Anfang diesen Jahres. Vielleicht hilft diese Quelle weiter. Allerdings sind die Antworten dort größten Teils gegoogelt, müssen also für diesen speziellen Fall nicht zutreffen. Meine Einschätzung ist, dass dieses Unternehmen befördern muss, weil sie eine Ausschreibung gewonnen haben, und möglicherweise mit der Schule sogar einen Beförderungsvertrag abgeschlossen haben. Damit würden sie vertragsbrüchig. Ich empfehle ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt.
Das Thema hat zwar etwas mit Vertragsrecht zu tun, doch spielen hier auch noch andere Aspekte eine Rolle. So gehören Taxis zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel können sich ihre Kunden nicht aussuchen. Nur in sehr engen Grenzen kann ein Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden. Nach deiner Schilderung liegt ein solcher Ausschlussgrund höchstwahrscheinlich nicht vor. Das Taxiunternehmen müsste also - zu den genehmigten Taxitarifen in dieser Gegend - befördern. Einen ermäßigten Sonderpreis wirst du aber voraussichtlich nicht erzwingen können, denn dazu müsste man nachweisen, dass das Taxiunternehmen und der Kunde sich wirklich geeinigt und übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben haben.