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Gast

Habe ich so mit ein Problem?

Eine 16 jährige an mir 17 angeboten für 15€ Amazon Gutschein nudes zu schicken, worauf ich eingegangen bin.
Habe Geld also bezahlt jedoch statt der Bilder eine Erpressung von ihr bekommen, dass ich ihr 100€ holen soll oder sie mir Problem macht.
Meine frage ist nun, kann ich in der folgenden Situation Probleme bekommen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000282261 Frage melden

Antworten (11)
dschinn
wattzefakk

Wieso bezahlt jemand Geld, für ein paar Bilderchen mit entblößter Haut?
Da muss man doch nur drei Buchstaben googeln und es spritzt aus/in allen Löchern?
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PezzeyRaus
Das ist im Augenblick eine beliebte Masche, um dumme Menschen abzuzocken. Wenn es dir egal ist, ob deine Nackfotos im Internet erscheinen könnten, einfach ignorieren. Kann aber sein, dass gar nichts passiert und es kann auch sein, dass wenn du einmal 100 Euro abgedrückt hast, dich als Cashcow geoutest hast und nochmal zur Kasse gebeten wirst.
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Skorti
Es geht ja wohl nicht um Nacktbilder des Gastes, sondern um irgendwelche Nacktbilder, eventuell Bilder der Anbieterin. (Wobei ich auch nicht verstehe, warum man dafür etwas bezahlt). Wenn daraus eine Erpressung folgt, müsste es schon bei "Bestellung" klar gewesen sein, dass es sich um illegale Nacktbilder, sprich Kinderpornographie, handelt. Nur dann läge eine strafbare Handlung des Gastes vor. Wenn es somit bekannt war, dass die 16-jährige Bilder von sich angeboten hat, gab es offensichtlich einen Versuch sich kinderpornographische Bilder zu beschaffen.
Auf jeden Fall liegt der Versuch einer Straftat, in diesem Fall Erpressung seitens der Anbieterin vor. Nun kann Gast abwägen, wäre der Kauf strafbar gewesen, ob man bei Gast weitere kinderpornographische Produkte finden wird oder ob ein Verfahren gegen ihn eingestellt werden würde. Dann kann man eine Anzeige wegen Erpressung bei der Polizei stellen.
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Skorti
Es geht ja wohl nicht um Nacktbilder des Gastes, sondern um irgendwelche Nacktbilder, eventuell Bilder der Anbieterin. (Wobei ich auch nicht verstehe, warum man dafür etwas bezahlt). Wenn daraus eine Erpressung folgt, müsste es schon bei "Bestellung" klar gewesen sein, dass es sich um illegale Nacktbilder, sprich Kinderpornographie, handelt. Nur dann läge eine strafbare Handlung des Gastes vor. Wenn es somit bekannt war, dass die 16-jährige Bilder von sich angeboten hat, gab es offensichtlich einen Versuch sich kinderpornographische Bilder zu beschaffen.
Auf jeden Fall liegt der Versuch einer Straftat, in diesem Fall Erpressung seitens der Anbieterin vor. Nun kann Gast abwägen, wäre der Kauf strafbar gewesen, ob man bei Gast weitere kinderpornographische Produkte finden wird oder ob ein Verfahren gegen ihn eingestellt werden würde. Dann kann man eine Anzeige wegen Erpressung bei der Polizei stellen.
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PezzeyRaus
Ich glaube, Gast muss sich genauer erklären. So wie du das interpretierst, Skorti, ergibt es für mich keinen Sinn. Fallen denn Nackfotos einer 16-jährigen in Deutschland unter Kinderpornografie?
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Skorti
Okay, keine Kinderpornographie, es wäre Jugendpornographie. (Pornographische Darstellungen von Personen zwischen 14 und 18 Jahren)
Der Besitz ist strafbar. Die Höchststrafe beläuft sich auf 2 Jahre, sofern die Pornographie „ein tatsächliches Geschehen wiedergibt“, was immer dies bedeuten mag. Wahrscheinlich ist auch der Versuch sich diese Darstellungen zu beschaffen strafbar.
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ingSND
In Zeiten, in denen Lehrerinnen ihren Job wegen "Pornographie" verlieren, wenn sie Zehnjährigen ein Bild von Michelangelos "David" zeigen, kann man schon wegen weit weniger Probleme bekommen ...
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Skorti
Das sieht der Gesetzgeber anders.
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einen jugendpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugendpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
b)
die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
...
(3) Wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei "nudes" kann man wohl davon ausgehen, dass Absatz 1 b oder 1 c zutreffen. Aber das betrifft eher die 16-jährige Anbieterin.
Wie die Formulierung "der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt" gemeint ist, weiß ich nicht, aber dann wäre auch der Gast ein Straftäter.
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rayer
So, und jetzt beruhigen wir uns wieder und schauen mal, was der Gesetzgeber beim Sexting von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 so versteht. (Gockel)
Erst wenn die Bildchen an Unbeteiligte weitergeleitet werden, kommt die strafrechtliche Bewertung. Nichts heisser essen, als es gekocht wurde.
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dschinn
>Nur sind die USA weit weg

Nee, sind sie nicht!

- Sie sind so weit weg, wie Ramstein, von wo die Morddrohneneinsätze gesteuert werden
- Sie sind so weit weg, wie Flintenuschi, die als erste Aktion in Taiwan erst mal zur amerikanischen Botschaft rauscht.
- Sie sind soweit weg, wie unsere Lügenpresse, das jedes Käseblatt heute darüber berichtet, wie beunruhigt die USA doch sind, wegen der Veröffentlichung von Geheiminfos zum Krieg

- Ach und sind unsere Ölpreise nicht auch an den Dollar gekoppelt? Warum eigentlich? Die sind doch so weit weg?

Wenn ich auf der einen Seite ja sage, kann ich die andere Seite nicht einfach ignorieren!
Das machen hier aber viele, siehe auch Stichwort Krationismus, der blüht ja da drüben wie blöde...
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PezzeyRaus
Alfred Wegener sei dank entfernt sich die USA immer mehr von Europa!
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