Haben Sie Behindertenrabatte?
Ich bin 70 % schwerbeschädigt , bieten Sie auch wie andere Telefonanbieter Behindertenrabatte an?
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Lindemann
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Lindemann
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Bist Du ein kriegsbedingter Fall? "Schwerbeschädigt ist der Mensch, dessen Erwerbsfähigkeit kriegsbedingt um mind. 50 Prozent beeinträchtigt ist (§ 31 II BVG). Die Schwerbeschädigteneigenschaft ist Voraussetzung z.B. für eine Ausgleichsrente nach § 32 BVG oder eine Erhöhung der Grundrente (§ 31 II BVG)."