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KroshkaMaya

Hallo, gibt es online irgendwo Tipps zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag-Widerruf?

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Antworten (7)
spamonmass
meiner meinung nach kannst du nur verträge widerrufen, die per fernabsatz zusatnde gekommen sind.
also: kauf am telefon, internet etc.
normal kaufverträge kann man nicht widerrufen, da musst du auf kulanz oder gnade des verkäufers hoffen.
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Highspeed
Wenn Du online gekauft hast, hast Du 2 Wochen Zeit die Ware ohne Begründung zurück zu senden. Wenn Du in einem Geschäft gekauft hast, kannst Du nur bei fehlerhafter Ware und nach misslungener Nachbesserung den Vertrag wieder lösen.
Wenn Du von Privat gekauft hast, hast Du verloren.
Es bleibt dann noch die gütliche Einigung mit dem Verkäufer.
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shred
Grundsätzlich gilt: Verträge sind zu erfüllen. Der Verkäufer kann schließlich nichts dafür, wenn du auf einmal keine Lust mehr auf den Kauf hast. Bei Geschäften über Telefon und Internet kannst du aber die Ware prüfen und innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Ebenso kannst du Käufe an der Haustür, an Werbeständen auf der Straße oder bei Freizeitveranstaltungen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Es gibt außerdem theoretisch die Möglichkeit, den Vertrag wegen Irrtums ("10 Dutzend statt 10 Stück bestellt") anzufechten. Vielleicht hilft aber auch einfach nur ein freundliches Gespräch mit Bitte um Kulanz.

Falls du dagegen widerrufen möchtest, weil du über den Tisch gezogen wurdest und das auch belegen kannst, solltest du einen Anwalt aufsuchen.
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McCroissant
Hier kannst du konkrete Erläuterung finden: www.frag-einen-anwalt.de. Gemeinhin ist das Recht zum Widerruf, sofern vorhanden, in das Vertragswerk eingebunden. Da ist eine Frist angegeben, innerhalb deren du eine Rückgabe veranlassen kannst, danach bist du aber chancenlos.
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Arterius
Soweit ich weiss, müssen gute Gründe vorliegen um einen Kaufvertrag zu wiederrufen, wie Täuschung. Im Internet gibt es verschiedene Quellen, Paragrafen zu unterschiedlichen Themen aufzählen. Unter http://www.kfz-auskunft.de/info/361a.html sind nähere Angaben, ist zwar ne Autoseite, aber was dort stheht filt generell für kaufverträge.
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Beamter-70
Zunächst muß man wissen, ob es sich um einen Haustürgeschäft, ein Versandgeschäft (Fernabsatzvertrag) handelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch
regelt die rechtliche Seite der Kaufverträge. Kostengünstige Beratung am besten
bei der örtlichen Verbraucherberatung in Anspruch nehmen. Viele haben auch eine
Internetseite, mit z.B. Vorlagen für Widerrufe.
Natürlich sollte man die AGB des Verkäufers nicht ganz aus dem Auge verlieren. Die
allgemeinen Geschäftsbedingungen können bindend sein, müssen aber nicht. Auch das kann die Verbraucherberatung am besten beurteilen. Oder eben ein Anwalt.
Hier gibt es auch Widerrufsfristen zu beachten. Es empfiehlt sich immer den Widerruf per Einschreiben, schriftlich, an den Verkäufer zu senden.
Private Verkäufer müssen allerdings kein Widerrufsrecht anbieten.
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elfigy
Hallo Beamter, ich finds ja toll, daß du mit deinen 70 Jahren jetzt hier eine Aufgabe gefunden hast, die deinen Rentneralltag ein wenig nutzbringend erhellt. Aber dieser Kaufvertrag ist schon lange widerrufen , die Frage ist über zwei Jahre alt.
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