Greg_hang32
Hallo, hab da mal ne Frage: Für wen macht die freiwillige Arbeitslosenversicherung Sinn? Habt ihr eine? Grüße.
Antworten (8)
Sinn oder nicht Sinn - möglich ist sie nur für Selbständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten. Aber nur wenn sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens schon zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, weil sie zuvor fest angestellt waren.
Und die Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als einen Monat zurückliegt.
Und nein.
Aber trotzdem Grüße zurück.
Und die Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als einen Monat zurückliegt.
Und nein.
Aber trotzdem Grüße zurück.
Dinge können keinen Sinn machen. Wie auch? Ein völlig überflüssiger Anglizismus, im Deutschen hat man sinnvoll dafür.
Die macht Sinn, wenn Du selbstständig bist. Damit wird ein Selbstständiger wie ein "normaler" Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit geschützt. Auch ein Unternehmen kann ja mal pleite gehen und der Firmeninhaber steht dann ohne Geld da. Durch diese Versicherung kann er sich absichern.
Freiberufler brauchen unbedingt eine freiwillige Versicherung. Im ersten Jahr ist die ausgezahlte Summe auch recht hoch. Allerdings steigen gerade die Beitrage. Von 2010 auf 2011 haben sich die Beiträge verdoppelt und sie sollen es im nächsten Jahr noch einmal tun!
Ich würde mal sagen, dass eine Arbeitslosenversicherung bei Selbständigen Sinn machen würde. Es ist ja so, dass wenn du Selbständig bist und dein Laden/Unternehmen irgentwann den Bach runter gehen sollte du nur noch mit deinem Talent da stehst. Du bekommst ja dann kein Arbeitslosengeld!
Also soweit ich weiß, kannst Du die ja nur abschließen, wenn Du als Existenzgründer vom Arbeitsamt gefördert wirst. Und in dem Fall macht die auf jeden Fall Sinn. Sollte deine Existenzgründung schiefgehen, kriegst Du wegen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung Arbeitslosengeld I statt Arbeitslosengeld II. Wenn Du die abschließt, achte aber darauf, die Beiträge zu zahlen. Die werden nicht etwa von deinem Gründungszuschuss gleich abgezogen, sondern du musst sie selber überweisen. Tust du das nicht, fliegst du schnell wieder raus. Das nächste Schreiben ist dann nämnlich keine Erinnerung oder Mahnung, sondern der Bescheid, dass du aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung draußen bist, weil du monatelang keine Beiträge gezahlt hast.