Hallo, ich sitze gerade vor meinem Businessplan, ich möchte mich selbstständig machen.
Muss ich als Geschäftsführer meiner noch zu gründenden GmbH einen Mindestlohn auszahlen oder ist es konform erstmal von meinen Ersparnissen zu leben?
Antworten (2)
Du musst zunächst keinen Geschäftsführerlohn berücksichtigen, wenn du der Bank anderweitig nachweisen kannst, dass deinGeschäftsmodell trägt und du Reserven hast.
Nach zwei bis drei Jahren sollte das Unternehmen aber schon so viel abwerfen, dass du dir einen GF-Lohn zahlen kannst. EXCEL ist geduldig. Passe die Zahlen so an, dass das geht. Ansonsten wirst du die Banken oder Investoren nicht überzeugen.
Nach zwei bis drei Jahren sollte das Unternehmen aber schon so viel abwerfen, dass du dir einen GF-Lohn zahlen kannst. EXCEL ist geduldig. Passe die Zahlen so an, dass das geht. Ansonsten wirst du die Banken oder Investoren nicht überzeugen.
Kennst Du die Industrie- und Handelskammer? Nein? Sobald Du selbstständig bist, wollen die Geld von Dir, dann kennst Du die.
Aber dafür bieten sie auch Leistungen, an z.B. Unterstützung bei Unternehmensgründungen. Dorthin würde ich mich wenden, hier kriegst Du nur Antworten wie die von Stechus Kaktus.
Aber dafür bieten sie auch Leistungen, an z.B. Unterstützung bei Unternehmensgründungen. Dorthin würde ich mich wenden, hier kriegst Du nur Antworten wie die von Stechus Kaktus.