Hallo mein Mann hat 22Jahre nur nachts gearbeitet nun soll er von heut auf morgen raus und Tages schicht machen können die das machen
Antworten (3)
Stimmt - "machen" kann das der Arbeitgeber: letztendlich ist die Einteilung bzw. Zuordnung der Regelarbeitszeit für einzelne MA seine Sache.
Es sei denn, die Schichtzuordnung wäre arbeitsvertraglich geregelt.
Dann wäre das zwar letztendlich genauso möglich, würde allerdings eine Vertragsänderung, der - da zweiseitiges Rechtsgeschäft - beide Seiten zustimmen nüssten, voraussetzen.
Wer dabei "am längeren Hebel" sitzt ist abhängig vom Unternehmen und der dortigen Position von Gewerkschaftsvertretern und Arbeitnehmervertretung.
Es sei denn, die Schichtzuordnung wäre arbeitsvertraglich geregelt.
Dann wäre das zwar letztendlich genauso möglich, würde allerdings eine Vertragsänderung, der - da zweiseitiges Rechtsgeschäft - beide Seiten zustimmen nüssten, voraussetzen.
Wer dabei "am längeren Hebel" sitzt ist abhängig vom Unternehmen und der dortigen Position von Gewerkschaftsvertretern und Arbeitnehmervertretung.
Es müssen auf jeden Fall mindestens 11 Stunden zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsanfang liegen. Zum anderen kenn ich mich nicht so aus. Steht im Arbeitsvertrag was darüber?