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Gast

Handelt die CSU verfassungswidrig?

Seit vielen Tagen hört man wieder und wieder, dass die CSU Obergrenzen für Flüchtlinge einführen will. Das Asylrecht ist aber ein Grundrecht, welches nicht verhandelbar ist und nicht begrenzt werden kann. Wie kann es sein, dass eine "Volkspartei" sich in der Form zu einer rechtsextremen Regionalpartei degenerieren kann, die das Grundgesetz missachtet?
Sollte das Bundesverfassungsgericht da eingreifen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000022307 Frage melden

Antworten (19)
Gast
Nein! Eindeutig nein.
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Erdbeerfeldheld
Ich sage ebenfalls Nein.
Das man Menschen helfen soll ist unbestritten, jedoch ist unser Land mit einer solchen menge in so kurzer Zeit überfordert.Ich befürchte einen Zusammenbruch des sozialen Systems.
Hier ist eindeutig eine globale Lösung gefragt bei der auch die USA Flüchtlinge aufzunehmen hat.Immerhin ist sie zu einem nicht geringen Teil dafür verantwortlich.
Wirtschaftlich profitiert sie sogar indirekt, da die Westeuropäische Wirtschaft definitiv geschwächt wird.
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Gast
ing793 - so ist es!!!
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machine
Lieber ing, nun sind wir schon zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit einer Meinung. Langsam wird der Kalender voll.
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Gast
Wenn wir Deutschen uns einfach mal an die Untaten des 1. und 2. Weltkrieges erinnern, wie viele Menschen durch die Nazis in den Tod geschickt wurden, dürfte sich doch diese Frage nach einer Obergrenze nicht stellen. Eine gute Kontrolle nach Terroristen ist ja angebracht, aber jeder Schutzbedürftige muss hier ein offenes Ohr finden. Das sind wir unserer Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft schuldig.
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Gast
rayer - die Zahlen stimmen - also wenn ich 1/16tel nehme stimmen die zumindest für BW bzw. liegt 35% darüber.

da ist mir die farbliche Ausrichtung erstmal egal.

Jetzt versuchen einige Landkreise mit Geldgeschenken für die Ausreise zu ködern.

Einige Mazedonier sind so schlau und sind wieder eingereist und haben sich in einem anderen Bundesland gemeldet.
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Gast
rayer - einer zumindest - der Braunauer Bildermaler
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Gast
@rayer

Egal was du hier anführt, Deutschland hat die Welt zweimal in den Abgrund sehen lassen. Erst durch einen bescheuerten Kaiser mit seinen dämlichen Beratern, dann durch einen geistesgestörten Österreicher. Da haben wir einiges gut zu machen.
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Erdbeerfeldheld
@rayer ich denke wir alle hier sind zu jung um etwas wieder gutmachen zu müssen.Was wir tun müssen ist es besser machen als die Leute es damals getan haben.Vergiss aber die wirren Anfang der 30 er nicht.Die typen Der NPD kannst getrost vergessen-zuviel hohlismus.
Aber so wie es jetz ist kann es nicht weitergehen.
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Mars-Ultor
Noch ist es ja nicht so weit, dass die CSU im Alleingang die Regeln ändern. Eine Forderung ist noch kein Gesetzesverstoß.

Für eine Obergrenze müsste wohl das Grundgesetz geändert werden. Im §16a (1) steht ja ziemlich eindeutig:

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

und nicht. 1 Mio. politisch Verfolgte pro Kalenderjahr genießen Asylrecht. Aber die Groko wäre aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ja durchaus in der Lage, den Passus anzupassen.
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Skorti
Mal ein Statement zu dem Link:
1. Solche Links sollte man nicht posten, weil die NPD diese Zahl aus propagandistischen Gründen veröffentlich, und man sich damit zu ihrem Sprachrohr macht.
2. Solche Links sollte man nicht posten, weil die Zahl mit Sicherheit falsch ist. Die Blöd-Zeitung, die auch eher für aufgebauschte Zahlen bekannt ist, nennt 145.000 nicht abgeschobene ab geschobene Asylbewerber.

3. Wer auf solchen Seiten auf Suche nach Informationen ist, darf sich über Vorwürfe zu seinen politischen Überzeugungen nicht wundern.
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Skorti
Um zur Frage zurückzukommen ...
Das Bundesverfassungsgericht kann erst eine Entscheidung treffen, wenn eine Klage eingereicht wird.
Eine Klage kann erst erfolgen, wenn es ein Gesetz oder eine Anweisung gibt entsprechend vorzugehen.

Ich gehe davon aus, dass der 1. Senat des BVGs schon mit den Hufen scharrt und darauf wartet. Vorschlägen von Seehofer erteilen sie besonders gerne eine Absage.
Der hat schließlich mal gesagt, man könne nicht jedes Gesetz prüfen, ob es VErfassungskonform wäre, dann käme man nie zum regieren.
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Mike_Macke
Entscheidend ist das Wort "will". Zwischen "ich will xy am liebsten erwürgen" und "ich bringe xy (tatsächlich) um" besteht zweifellos ein Unterschied; das Wollen darf keinem Menschen - und auch keiner Partei - verboten werden (übrigens ist das Verbieten des "Wollens" nicht nur grundgesetzlich schwierig, denn "die Gedanken sind frei").

Zudem ist das GG selbst in sich widersprüchlich (vgl. z.B. Art. 3(2) mit Art. 12a(1)); es wird bei Gelegenheit so geändert, dass es das Gegenteil der ursprünglichen Absicht der "Väter" (und Mütter) des GG bewirkt (vgl. Art. 16a zum Thema "Asyl" mit der ursprünglichen Fassung); im Bundestag vertretene Parteien sind in ihren Satzungen vom GG, insbesondere von Art. 3(2), bewusst abgewichen und können somit m.E. bereits jetzt als verfassungsfeindlich angesehen werden - und trotzdem können und müssen wir mit diesen Parteien und diesem Gesetz leben, bis wir uns auf etwas Besseres geeinigt haben.
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Gast
@Dödel,
jeder kann mit 2/3 Mehrheit das GG ändern.
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Skorti
Nur der Bundestag ... nicht jeder ...

und da die SPD bei einer solchen GG-Änderung nicht mitspielen wird, gibt es zur Zeit nicht mal eine normale Mehrheit für diese Schna... äh ... CSU-Idee.
Von eine 2/3 Mehrheit ganz zu schweigen ...
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Skorti
Neee .. stimmt nicht mal ...
Nur der Bundestag zusammen mit dem Bundesrat ... und in beiden Fällen ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich ...

Also geht es nicht mal, wenn die SPD mitzieht ... in 10 von 16 Bundesländern sind die Grünen oder die Linken mit an der Regierung.
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Gast
Die SPD gibt es nach der nächsten Wahl nicht mehr.
Sie wird kaum noch wahrgenommen und durch andere Parteien ersetzt, weil überflüssig.
Aber egal, wahr theorethisch gemeint
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Gast
Oje, oje, **schäme**
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Erdbeerfeldheld
S kommt etwas spät aber ich hab eben erst Feierabend.
@amos
Das frag ich mich nach dem Blick auf meine Lohnabrechnung auch.
Und nun Keule frei für die Linken.(seid nicht böse wenn dann Zahlenbeispiele kommen...Morgen...um 6 Uhr ist meine Nacht rum und der selbst bezahlte Kaffee fertig)
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