handwerkerrechnung ohne vorherige kostendarstellung und schriftlichen auftrag
wir leben seit drei jahren in unserem neubau.vor kurzen hatten wir einen wasserschaden den wir erstmal unserer hausbaufirma gemeldet haben. diese schickten uns einen handwerker der ein dichtungsmittel in die Leitung pumpte, mit dem ergebniss das der schaden nicht behoben wurde. es wurde nie über kosten gesprochen und auch haben wir keinen auftrag oder arbeitszeitnachweis unterschrieben. nun erhielten wir eine rechnung über 1000€. müssen wir die bezahlen?
Antworten (5)
Aus meiner Sicht auch nicht, da kein Reparaturauftrag erteilt wurde. Aber so etwas ist ein Fall für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt. Rechtschutzversichert?
An den Handwerksbetrieb, definitiv nicht!
Wenn schlüssefertig erworben wurde und die Wasserleitung durch Handwerker des Bauträgers hergestellt wurde, Ihr diese nicht angebohrt habe und aus anderen Gründen nicht für die Leckage verantwortlich seit, steht der Bauträger euch gegenüber in der Gewähleistungspflicht und muß den Schaden, wie auch die Folgeschäden regulieren.
Vorsicht, nach BGB beträgt die Dauer der Gewährleistung 5 Jahre, manche schwarzen Schafe versuchen diese in Anlehnung an die VOB auf 2 Jahre zu verkürzen.
Das Einpumpen eines Dichtungsmittels halte ich im Übrigen nicht für eine fachgerechte Nachbesserung.
Wenn schlüssefertig erworben wurde und die Wasserleitung durch Handwerker des Bauträgers hergestellt wurde, Ihr diese nicht angebohrt habe und aus anderen Gründen nicht für die Leckage verantwortlich seit, steht der Bauträger euch gegenüber in der Gewähleistungspflicht und muß den Schaden, wie auch die Folgeschäden regulieren.
Vorsicht, nach BGB beträgt die Dauer der Gewährleistung 5 Jahre, manche schwarzen Schafe versuchen diese in Anlehnung an die VOB auf 2 Jahre zu verkürzen.
Das Einpumpen eines Dichtungsmittels halte ich im Übrigen nicht für eine fachgerechte Nachbesserung.