Handwerkerrecht
Beauftragter Handwerker führt Bearbeitung durch für Dunstabzugshaube in Küchenteil . Bei der Versetzung von Wandsteckdose werden bei Ab-/Anmontage des Gerätes Handwerkerschaden Schaden verursacht. angrenzender Parkettboden von Wohnzimmer werden wird hierbei von abgelegten Geräteteilen und Werkzeug beschädigt, Holzlocheindrücke und starke Verkratzungen. Reklamation bei Handwerker wird abgelent mit Hinweis kein Fremdverschulden. Welche Möglichkeiten zur Klärung kann gestellt werden
Antworten (1)
Für Handwerker ist die Handwerkskammer zuständig und nicht die IHK.
Ich würde den Schaden dokumentieren, beziffern und diese Forderung dem Handwerker mitteilen. Zur Zahlung auffordern. Wenn er weiterhin ablehnt, erst noch mit dem Anwalt drohen und notfalls dann zum Anwalt gehen und verklagen.
Fotos und Zeugen wären hilfreich, ebenfalls eine Parkettfirma um die Schadenshöhe festzustellen. D.h. die Reparaturkosten.
Diese Handwerksfirma hat ja schliesslich auch eine Betriebshaftpflicht. Wenn es keine Firma war, dann wirds knifflig und du zahlst deinen Schaden lieber selber.
Ich würde den Schaden dokumentieren, beziffern und diese Forderung dem Handwerker mitteilen. Zur Zahlung auffordern. Wenn er weiterhin ablehnt, erst noch mit dem Anwalt drohen und notfalls dann zum Anwalt gehen und verklagen.
Fotos und Zeugen wären hilfreich, ebenfalls eine Parkettfirma um die Schadenshöhe festzustellen. D.h. die Reparaturkosten.
Diese Handwerksfirma hat ja schliesslich auch eine Betriebshaftpflicht. Wenn es keine Firma war, dann wirds knifflig und du zahlst deinen Schaden lieber selber.