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Gast

hat man das recht auf sonderkündigung, wenn der kabelnetzbetreiber die beiträge erhöht?

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Antworten (3)
micle
Sofern die Preiserhöhung bei Vertragsabschluß nicht bekannt war, besteht bei Preiserhöhung grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht..
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StechusKaktus
Bei nicht im vornherein vereinbarten Preisänderungen besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Wäre ja noch schöner.
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micle
@Amos: Preiserhöhungen können durchaus bei Vertragsabschluß bekannt sein, gerade in diesem Metier. Ich denke an die Lockangebote der Telekommunikationsanbieter, im ersten Jahr nur xx € pro Monat, dann yy €, oder auch die Kosten für Wartungsverträge oder andere Dienstleistungsverträge, die für eine mehrjährige Laufzeit abgeschlossen werden und sich jährlich erhöhen, das wird bereits im Vertrag vereinbart.
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