hat man das recht auf sonderkündigung, wenn der kabelnetzbetreiber die beiträge erhöht?
Antworten (3)
Sofern die Preiserhöhung bei Vertragsabschluß nicht bekannt war, besteht bei Preiserhöhung grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht..
Bei nicht im vornherein vereinbarten Preisänderungen besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Wäre ja noch schöner.
@Amos: Preiserhöhungen können durchaus bei Vertragsabschluß bekannt sein, gerade in diesem Metier. Ich denke an die Lockangebote der Telekommunikationsanbieter, im ersten Jahr nur xx € pro Monat, dann yy €, oder auch die Kosten für Wartungsverträge oder andere Dienstleistungsverträge, die für eine mehrjährige Laufzeit abgeschlossen werden und sich jährlich erhöhen, das wird bereits im Vertrag vereinbart.