Christoptin_w23
Hat man ein Anrecht auf eine Vermieterbescheinigung über regelmäßige Mietzahlungen seit mehreren Jahren? Bei einem Wohnungswechsel?
Antworten (3)
Du kannst Dir von Deinem Vermieter in einem formlosen Schreiben bestätigen lassen, dass Du in der Mietzeit in seiner Wohnung Deine Miete pünktlich gezahlt hast. Die V.-Bescheinigung ist aber nicht dafür gedacht. Die musst Du als Empfänger von Sozialleistungen vom Vermieter ausfüllen lassen, wenn die Leistungsabteilung des Jobcenters dies wünscht (Nachweis über Miethöhe, NK).
Nein, das hat man nicht. Genausowenig, wie man ein Anrecht auf ein Referenzschreiben hat. Man kann den Vermieter höflich darum bitten. In keinem Falle ist der Vermieter gezwungen, bestimmte Dokumente für den Mieter auszustellen. Alle seine Pflichten sind im Mietvertrag enthalten.
Ob es einen rechtlihcen Anspruch gibt, weiß ich nicht, aber bei mir war das kein Problem, eine Bescheinigung zu erhalten. Ruf den Vermieter einfch an und bitte darum. Ist für ihn ja kein Problem, un dwenn du ein guter Mieter warst, dann wird er dir gerne helfen.