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Kübra

Hat mein Sohn (12) kein recht auf Beschulung??Wird man für seine Behinderung bestraft?

Kübra
Mein sohn ist 12 und hat eine sehr schwere Form einer Epilepsie (dravet syndrom) ihm wurde von der Krankenkasse das pflegedienst entzogen er währe nicht täglich im sterbe Gefahr aus diesem Grund kann er seit dem 31.1.2019 nicht die schule besuchen er ist Schulpflichtig trotz Behinderung habe mich beim Schulamt gemeldet keiner hilft uns ich bitte sie um Hilfe
Danke
Frage beantworten Frage Nummer 3000121755 Frage melden

Antworten (15)
Vigilante
Oha, das ist eine unglaublich spezifische Frage, da ist das allgemeine Forum hier tatsächlich das falsche.

Ich würde mich dafür mal bei 123recht.net registrieren und die Frage im "Sozialrecht und staatliche Leistungen" oder im "Generelle Themen" Forum stellen. Die Nutzer da sind sehr nett bei diesen Themen und haben sehr oft den genauen Weg bei diesen Themen.
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Vigilante
Woher kommt denn die Behauptung? Hast du da zufälligerweise mal einen Link, der das belegen kann? Google spuckt da nichts aus und ich kann mir kaum vorstellen, dass zum Beispiel Anwälte, die einen Ruf und damit ihre Existenzgrundlage zu verlieren haben, mit irgendwelchen Scamerseiten Verträge eingehen, oder dass Finaz-Test für solche Seiten mit seinem Namen einstehen würde. Genauso wie der ZDF, ARD, und gerade Stiftung Warentest, die sogar Haftbar gemacht werden könnten, wenn sie hier ihre Nutzer zu solchen Seiten leiten würden.
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Wein
Vigilante,
das ist Kaimans Standard-Antwort weil er sonst nichts zu sagen weiß.
Gar nicht um kümmern. Es kümmert sich ja auch sonst keiner.
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Vigilante
Sowas habe ich mir auch schon gedacht. Ich finde die Art von Humor tatsächlich grenzwertig.

Hier ist eine Mutter mit einem sehr speziellen Problem, dazu mit einem Kind, was eine besondere Form der Erkrankung hat und sie dann mit solchen Meldungen zu verunsichern und vielleicht die konkrete Hilfe zu versagen, ist schon charakterlich unterirdisch.
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wokk
Daran bist DU Schuld.
Warum musstest du hier mit deinem SPAM reinschneien!
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Skorti
@vigilante
Vielleicht hat hier einen Mutter ein ernstliches Problem.
Vielleicht hast du hier auch nur mit einem Alias eine Scheinfrage gestellt um deinen Werbeblock zu setzen.

Wenn dass Problem echt ist, dann ist Kübra hier falsch.
Dann ist auch deine Antwort blöd, weil nur ein dämlicher Werbelink.
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Wein
wokk wie er leibt und lebt.
Beschuldigt jemanden, ohne zu sagen wen *schüttelkopf*

Außerdem hat er keine Ahnung was Spam ist oder bedeutet.
Iss doch Frösche.
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Kübra
Also die frage war real mein sohn kann seit Monaten nicht zur Schule war heute bei 2 Anwälten keiner kann mir helfen ich weiß nicht mehr wohin
viele Anwälte verteidigen sozialrecht aber sobald sie die Geschichte hören heißt es bin nicht dafür zuständig
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Opal_V2
Ich denke das kann dir keiner hier beantworten.
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umjo
Kübra, ich habe mich wirklich sehr intensiv in Ursachen, Symptome, und Prognosen der Diagnose Dravet-Syndrom eingelesen, weil mich das Schicksal behinderter Menschen schon immer besonders berührt.
Nach allen Infos, die ich dazu angesammelt habe, kann ich Dir leider keine wirklich positiven Tipps geben.
Dem entspricht ja auch, dass Dir die Anwälte für Sozialrecht (auch Anwälte für Medizinrecht hätten hier die Segel gestrichen) nicht weiter helfen konnten.

Akzeptiere die Situation, sei für Deinen Sohn da, 'unterrichte' ihn nach Deinem Gusto!
Mehr wird nicht machbar sein...
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DerDoofe
In Deutschland besteht Schulpflicht. Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder zur Schule schicken müssen. Im Umkehrschluss ist der Staat verpflichtet, diese Kinder zu beschulen
Diese Pflicht nimmt der deutsche Staat sehr ernst. Natürlich gibt es auch in diesem Fall ein Beschulungsprogramm, das die einzelnen Altersgruppen und deren spezielle Betreuungsanforderungen berücksichtigt. Einschränkend muss angemerkt werden, dass es die Beschulungseinrichtungen nicht an jeder Straßenecke gibt. In letzter Konsequenz muss eben ein entsprechendes Internat besucht werden.

Der Staat entzieht sich der Schulpflicht, Anwälte, die Fälle ablehnen …? Wenn dieser Fall real ist, dann vermittelt die Mutter den Eindruck einer deutlichen Überforderung. Der Staat muss tätig werden!
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dschinn
Ich vermute ganz stark, dass die konsultierten Anwälte nicht per Rechtsschutzversicherung oder gar per eigenes Geld bezahlt werden?
Dies alleine würde die ablehnende Haltung schon begründen.
Es wird doch kein Anwalt gerne tätig, wenn es hier nur um Prozesskostenhilfe oder so gehen würde...

@Kübra wie ist das mit der Kohle für den Anwalt?
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Wein
DerDoofe,
in Deutschland besteht, wie von dir beschrieben, die Schulpflicht (und wahrscheinlich auch das Schulrecht), jedoch nicht die Pflicht oder gar das Recht auf eine Schulbildung.
Oder wie erklärst du dir, dass das deutsche Volk so ungebildet ist?
Sieh dir doch diese WC an. Nichts als dummes Zeug wird gepostet.

Ameisen an den Fußsohlen zu kitzeln war doch seit Jahren der intelligenteste Beitrag hier.
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DerDoofe
Oh nein, dschinn, die Höhe der Prozesskosten hängt nicht davon ab, ob Selbstzahler, Rechtschutz oder Prozesskostenhilfe (PKH). Es ist das Wesen der Prozesskostenhilfe, auch finanziell nicht so gut gestellten Personen die Rechtsausübung zu ermöglichen. Würde man heute die PKH abschaffen, müssten etwa 20.000 Anwälte Hartz4 beantragen. Nebenbei: Anwälte würden sich auch mit Naturalien bezahlen lassen. Die sind so.
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Wein
DerDoofe,
mit Naturalien bezahlen?
Ein kleiner Fick hinter den Kulissen?
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