Hausfriedensbruch durch Vermieter um Zähler abzulesen?
Begeht der Vermieter Hausfriedensbruch, wenn er ohne Vorankündigung und während der Abwesenheit des Mieters die Zähler für Wasser und Heizung abliest?
Antworten (14)
Ja, ist es. Allerdings würde ich es mir gut überlegen, ob ich den anzeige. Denn vermutlich, wenn nicht noch andere Sachverhalte wie Zerstörung von Eigentum usw. vorliegen, wird das Verfahren, hängt ganz von der Staatsanwaltschaft ab, wg. Geringfügigkeit gar nicht eröffnet und wenn doch, gibt es eine sehr milde Strafe. Aber das Mietverhältnis verbessert sich dadurch nicht.
sollte der Vermieter die Wohnung oder das vermietete Haus ohne Vorankündigung betreten haben, ist es Hausfriedensbruch und ein massiver Eingriff in die Privatsphäre.Bei allgemein zugänglichem Keller trifft das nicht zu. Ausnahmen sind Gefahr in Verzug, z.B. Wasserrohrbruch, Gasgeruch u.s.w´. Trotzdem würde ich im ersteren Fall das Gespräch mit dem Vermieter suchen, und nicht gleich die juristische Keule hervorholen.
Nee, Amos, das hat jetzt nichts mit der EX-Tätärä zu tun. Ohne Vorankündigung und ohne Anwesenheit des Mieters -wie auch in der Frage dargestellt- darf man als Vermieter nur zur Gefahrenabwehr rein.
@Amos: das ist doch nicht das Thema. Hausanschlußräume müssen jederzeit frei zugänglich sein. Befindet sich die Wasseruhr oder Wärmezähler aber in der Wohnung, ist der Mieter vorher zu informieren. Ob das der Vermieter selbst macht, oder eine beauftragte Person, ist wurscht.
irgendwie habe ich das Gefühl, wir reden aneinander vorbei. Aber es ist ein Unding, darüber hinaus auch gesetzlich geregelt, dass jederzeit irgendwer aus irgendeinem Grund OHNE VORANKÜNDIGUNG , fremde Wohnungen betreten darf. Die genannten Gefahrensituationen natürlich ausgenommen.
Etwas wenig Infos. Muss er zum Ablesen deine Wohnung öffnen? Ist es eine Mietwohnung oder ein Haus? Wenn er zum Ablesen ein vermietetes Haus betritt, welches du komplett angemietet hast, dann darf er das nicht ohne dein Einverständnis. Was ich nicht weiß, ist, wie oft er schon versucht hat, mit dir einen Termin auszumachen, und wie er sich Zutritt verschafft hat.
Eindeutig ja, wenn er so blöd ist und in Abwesenheit des Mieters ohne dessen Kenntnis und Einverständnis die vermietete Wohnung betritt.
Ich würde mich vor allem fragen, woher er den Wohnungsschlüssel hat?
Ich würde mich vor allem fragen, woher er den Wohnungsschlüssel hat?
@amos: Ja wir wissen es nun du bist ein ganz toller Hecht.
Aber sei lieber Stille wenn du nicht begreifst warum es eigentlich geht
Aber sei lieber Stille wenn du nicht begreifst warum es eigentlich geht
@miele.
Selbstverständlich darf ein Vermieter einen Wohnungsschlüssel haben. Das ist keine Frage. Er darf bloß nicht ohne Erlaubnis des Mieters rein (außer Gefahrenabwehr usw.).
Selbstverständlich darf ein Vermieter einen Wohnungsschlüssel haben. Das ist keine Frage. Er darf bloß nicht ohne Erlaubnis des Mieters rein (außer Gefahrenabwehr usw.).
Amos, da hast Du Dich ja ziemlich verrannt. Also ich kenne das noch so, daß die Wasserzähler in den Wohnungen sind und nicht im Keller. In die Wohnung darf der Vermieter eben nicht ohne Dein Einverständnis rein, mit Ausnahme der Gefahrenabwehr. Warum Du für alle Wohnungen des Hauses, in dem Du lebst, Schlüssel hast, ist irrelevant, auch Du, als Pseudohausmeister, darfst nicht in andere Wohnungen, ohne Einverständnis der Mieter.