hauskreditschulden des sohnes müssen die eltern-rentner-aufkommen?
wir wohnen als Mieter ohne Bürgschaft im Haus des Sohnes mit Frau. Es gibt Probleme mit der Kreditrückzahlung. Haften wir in irgendeiner Weise?
Antworten (4)
Nein. Der Sohn und evtl. die Schwiegertochter haften mit ihrem Einkommen, ihren sonstigen Besitztümern und mit dem Haus.
Nein, ausschließlich im Kreditvertrag aufgeführten Schuldner und etwaige Bürgen sind gegenüber dem Kreditgeber in der Haftung.
@Huddelduddel:
Das ist nicht korrekt, auch bei Zwangsversteigerung gilt grundsätzlich der Mieterschutz, zunächst gilt auch hier der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“.
Der neue Eigentümer kann jedoch, unabhängig von den im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen, zum nächsten gesetzlich zulässigen Termin, eine Sonderkündigung aussprechen.
Das ist nicht korrekt, auch bei Zwangsversteigerung gilt grundsätzlich der Mieterschutz, zunächst gilt auch hier der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“.
Der neue Eigentümer kann jedoch, unabhängig von den im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen, zum nächsten gesetzlich zulässigen Termin, eine Sonderkündigung aussprechen.