Heckenschneiden
Wir haben um das Grundstück eine hohe Buchenhecke. Der Mieter schneidet die Hecke oben und die Seite im Garten. Er meint nun, die Hecke auf der Straßenseite zu schneiden sei Sache des Vermieters. Die Pflege des Gartens ist im Mietvertrag festgehalten.
Stimmt das?
Stimmt das?
Antworten (4)
da irrst Du Dich. Winterdienst ist Sache des HausEIGENTÜMERS. Er kann das aber per Mietvertrag auf die Mieter abwälzen.
Hier gilt: Die Gartenpflege ist im Mietvertrag geregelt. und die Hecke gehört zum Garten. Folglich ist die Heckenschur Sache des Mieters.
Sagt mir zumindest mein juristischer Laienverstand. Ein Rechtsanwalt ist da vielleicht anderer meinung, und dann beuge ich mich dem gerne...
Hier gilt: Die Gartenpflege ist im Mietvertrag geregelt. und die Hecke gehört zum Garten. Folglich ist die Heckenschur Sache des Mieters.
Sagt mir zumindest mein juristischer Laienverstand. Ein Rechtsanwalt ist da vielleicht anderer meinung, und dann beuge ich mich dem gerne...