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Gast

Herstellen und vertreiben von Softair"waffen" unter 0,5J. Was gilt zu beachten?

Ich mache mich in der Metallbranche selbstständig und möchte unter anderem Softairwaffen unter 0,5J herstellen. Da diese meines Wissens unter Spielzeugwaffen fallen, stelle ich mir nun die Frage ob ich diese dann auch ohne Büchsenmacherausbildung herstellen darf?
Wie ist das mit dem Anscheinschwaffengesetzt? Gilt dies nur für das "Führen" einer Waffe? Welche Behörden könnten mir dabei helfen?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten und Tipps
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Antworten (1)
bh_roth
Die Behörde, die dir helfen kann bezüglich deiner Fragen zu den Themen Waffengesetz, Führen einer Schusswaffe, Anscheinwaffengesetz, Herstellung von Schusswaffen und den damit verbundenen notwendigen beruflichen Qualifikationen ist die mit der Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen beauftragte Dienstelle des Ordnungsamtes deines Landkreises.
Hier in der Community wirst du, wenn überhaupt, nur Gesetzestexte genannt bekommen, die aus irgendwelchen Publikationen kopiert sind. Keinesfalls wirst du Auskünfte erhalten zu den Ausführungsbestimmungen zum Waffengesetz. Und ohne dies und ohne die Arbeitsanweisungen des Ordnungsamtes zu den Ausführungsbestimmungen sind die Aussagen hier wertlos.
Ich bin zwar sachkundig (vor dem Gesetz), was dieses Metier betrifft, aber nicht mehr auf dem Laufenden, was die letzten Änderungen der Gesetze betrifft. deshalb halte ich mich auch raus und werde hier keine Tipps außer den bereits genannten geben.
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