Hinzuverdienst bei GDB80?
Mein Nachbar hat GDB80, bekommt 570,00 Rente und möchte gerne 70,00 € für eine sitzende Tätigkeit hinzuverdienen. Er weiß nicht ob er das ohne Abzüge machen kann?
Antworten (2)
Die Zuverdienstgrenze bei Erwerbsunfähigkeit liegt aktuell bei etwa 6000 €/a (und max. 3h Arbeit/d). Für Teilerwerbsunfähigkeit sind die Grenzen 6h/d und das individuelle Verdienstmaximum der letzten 15 Jahre, mindestens aber ca. 16.000 €/a. Die genannten ca. 46.000 €/a gelten wenn, dann aktuell für die vorgezoge Altersrente (mit Abschlägen). Normalerweise ist das weniger, während Corona wurde das hochgesetzt und aktuell verlängert.
Als regulärer Rentner gibt es keine Beschränkungen mehr.
Also ja, 70€/Monat darf er auf jeden Fall ohne Abzüge verdienen.
Als regulärer Rentner gibt es keine Beschränkungen mehr.
Also ja, 70€/Monat darf er auf jeden Fall ohne Abzüge verdienen.