Homepage weiterführen
Guten Tag,
wir haben von unserem Verein eine Homepage. Diese wurde vom Vorstand betrieben. Dieser hat sein Amt niedergelegt und es wurde neu gewählt.
Müssen wir nun eine neue Homepage erstellen oder können wir diese weiternutzen.
Der Vorherige Betreiber hat unten sein Copyride eingesetzt.
Vielen ´Dank für eure Mühe und ein schönes Wochenende
wir haben von unserem Verein eine Homepage. Diese wurde vom Vorstand betrieben. Dieser hat sein Amt niedergelegt und es wurde neu gewählt.
Müssen wir nun eine neue Homepage erstellen oder können wir diese weiternutzen.
Der Vorherige Betreiber hat unten sein Copyride eingesetzt.
Vielen ´Dank für eure Mühe und ein schönes Wochenende
Antworten (5)
Gute Frage, aber leider fehlen wichtige Informationen.
Wem gehört die Homepage, dem alten Vorstand oder dem Verein? Wie wurde das vergütet?
Mit "Copyride" meinst Du sicher "Copyright". Drunterschreiben kann so etwas jeder, aber ein Copyright muss angemeldet werden, und ich vermute, das dies der alte Vorstand nicht getan hat. Dann würde es nicht gelten, und Ihr könntet die Homepage weiter nutzen.
Wem gehört die Homepage, dem alten Vorstand oder dem Verein? Wie wurde das vergütet?
Mit "Copyride" meinst Du sicher "Copyright". Drunterschreiben kann so etwas jeder, aber ein Copyright muss angemeldet werden, und ich vermute, das dies der alte Vorstand nicht getan hat. Dann würde es nicht gelten, und Ihr könntet die Homepage weiter nutzen.
Hallo,
also aus meiner Erfahrung in meiner Werbeagentur denke ich, dass es doch eher davon abhängt, wie der Vorstand abgetreten ist?
Normal sollte er doch die Homepage für den Verein ehrenamtlich erstellt haben und daher sollte er die Homepage dem Verein auch überlassen. Vielleicht solltet ihr ihm eine kleine Vergütung als Dankeschön geben.
Aber insgesamt hängt es halt auch davon ab wie finanzkräftig euer Verein ist, denn wenn ihr der FC Bayern seid, dann würde ich ja schon erwarten, dass die Webseite bezahlt wird (das ist jetzt übertrieben dargestellt).
Bezüglich dem Copyright: ja, das muss angemeldet werden. Allgemein gilt aber, dass wer die Webseite erstellt hat, die Texte geschrieben, das Logo gestaltet und die Bilder gemacht hat, auch ein geistiges Eigentum daran hat. D.h. er muss dann dem Verein dafür die Nutzungsrechte gewähren.
Bei Fragen, schreibt mir einfach mal eine E-Mail (www.haf.agency)
LG
also aus meiner Erfahrung in meiner Werbeagentur denke ich, dass es doch eher davon abhängt, wie der Vorstand abgetreten ist?
Normal sollte er doch die Homepage für den Verein ehrenamtlich erstellt haben und daher sollte er die Homepage dem Verein auch überlassen. Vielleicht solltet ihr ihm eine kleine Vergütung als Dankeschön geben.
Aber insgesamt hängt es halt auch davon ab wie finanzkräftig euer Verein ist, denn wenn ihr der FC Bayern seid, dann würde ich ja schon erwarten, dass die Webseite bezahlt wird (das ist jetzt übertrieben dargestellt).
Bezüglich dem Copyright: ja, das muss angemeldet werden. Allgemein gilt aber, dass wer die Webseite erstellt hat, die Texte geschrieben, das Logo gestaltet und die Bilder gemacht hat, auch ein geistiges Eigentum daran hat. D.h. er muss dann dem Verein dafür die Nutzungsrechte gewähren.
Bei Fragen, schreibt mir einfach mal eine E-Mail (www.haf.agency)
LG
Hat der Vorstand sein Amt so im Streit niedergelegt, dass ihr partout nicht mehr miteinander redet?
Angemeldet werden müsste ein Gebrauchsmusterschutz. Dass ein Copyright angemeldet werden müsste ist Unsinn.
Da der Vorstand aber Funktionsträger des Vereins ist und als Vorstand im Namen des Vereins handelt, würde ich es als ziemlich widersinnig empfinden, wenn er tatsächlich auf einem persönlichen Copyright gegenüber dem von ihm vertretenen Verein bestehen würde.
Also, ich würde erst einmal mit ihm reden. Vermutlich hat sich die Angelegenheit dann ohnehin erledigt. Falls nicht, wäre ich wirklich neugierig, auf was genau er ein Copyright reklamieren würde. Auf die Vereinsgeschichte? Auf die Vereins-Satzung? Auf den Bericht vom letzten Sommerfest? Auf das Gedicht, das er für die letzte Weihnachtsfeier zusammen gereimt hat? Darauf, wer beim letzten Vereins-Tournier welchen Platz erreicht hat? Die verwendeten Fotos?
Angemeldet werden müsste ein Gebrauchsmusterschutz. Dass ein Copyright angemeldet werden müsste ist Unsinn.
Da der Vorstand aber Funktionsträger des Vereins ist und als Vorstand im Namen des Vereins handelt, würde ich es als ziemlich widersinnig empfinden, wenn er tatsächlich auf einem persönlichen Copyright gegenüber dem von ihm vertretenen Verein bestehen würde.
Also, ich würde erst einmal mit ihm reden. Vermutlich hat sich die Angelegenheit dann ohnehin erledigt. Falls nicht, wäre ich wirklich neugierig, auf was genau er ein Copyright reklamieren würde. Auf die Vereinsgeschichte? Auf die Vereins-Satzung? Auf den Bericht vom letzten Sommerfest? Auf das Gedicht, das er für die letzte Weihnachtsfeier zusammen gereimt hat? Darauf, wer beim letzten Vereins-Tournier welchen Platz erreicht hat? Die verwendeten Fotos?
Bevor man sich an der Prozentrechnung versucht, sollte man zunächst das kleine 1 x 1 beherrschen. Natürlich fehlen wichtige Informationen. An 1. Stelle steht die Frage nach der Rechtsform des Vereins: Ist er im Vereinsregister eingetragen? Ohne diese Kenntnis ist alles nur Spekulatius.
Komisch, das manche Leute das juristisch durch-deklinieren wollen, statt sich einfach mal zusammen zu setzen und das miteinander zu besprechen und zu klären.