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Gast

hund in mietwohnung

Muß ich jetzt noch-nach dem erfreulichen Urteil des BGH-meinen Hund bei der Mietvertragsunterzeichnung erwähnen?
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Antworten (3)
bh_roth
Verstehe ich nicht. Der BGH hat doch die Hundehaltung nicht gestattet, sondern sich nur gegen ein pauschaliertes Hundehalteverbot ausgesprochen. Für dich als Mieter ändert sich gar nichts. Du musst - nach wie vor - den Vermieter um Erlaubnis bitten. Nach dem neuen Urteil kann der Vermieter die Hundehaltung - nach wie vor - untersagen! Er muss es jetzt nur im Einzelfall begründen.
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bh_roth
Verstehe ich nicht. Der BGH hat doch die Hundehaltung nicht gestattet, sondern sich nur gegen ein pauschaliertes Hundehalteverbot ausgesprochen. Für dich als Mieter ändert sich gar nichts. Du musst - nach wie vor - den Vermieter um Erlaubnis bitten. Nach dem neuen Urteil kann der Vermieter die Hundehaltung - nach wie vor - untersagen! Er muss es jetzt nur im Einzelfall begründen.
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StechusKaktus
Erinnert mich an das hier
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