hund in mietwohnung
Muß ich jetzt noch-nach dem erfreulichen Urteil des BGH-meinen Hund bei der Mietvertragsunterzeichnung erwähnen?
Antworten (3)
Verstehe ich nicht. Der BGH hat doch die Hundehaltung nicht gestattet, sondern sich nur gegen ein pauschaliertes Hundehalteverbot ausgesprochen. Für dich als Mieter ändert sich gar nichts. Du musst - nach wie vor - den Vermieter um Erlaubnis bitten. Nach dem neuen Urteil kann der Vermieter die Hundehaltung - nach wie vor - untersagen! Er muss es jetzt nur im Einzelfall begründen.
Verstehe ich nicht. Der BGH hat doch die Hundehaltung nicht gestattet, sondern sich nur gegen ein pauschaliertes Hundehalteverbot ausgesprochen. Für dich als Mieter ändert sich gar nichts. Du musst - nach wie vor - den Vermieter um Erlaubnis bitten. Nach dem neuen Urteil kann der Vermieter die Hundehaltung - nach wie vor - untersagen! Er muss es jetzt nur im Einzelfall begründen.
Erinnert mich an das hier