Yasggle01
Ich bekomme Arbeitslosengeld II und habe im Sommer die Möglichkeit, eine kurzfristige Beschäftigung für zwei Wochen anzunehmen. Welche Kürzungen muss ich befürchten?
Antworten (3)
Wieso sprichst Du das nicht mit der Arge durch? Du musst die Beschäftigung dort sowieso anmelden, wenn Du keinen Ärger haben willst.
Im Übrigen sind das keine Kürzungen, sondern nur selbst verdientes Geld. Warum solltest Du den zusätzlich noch Kohle vom Staat bekommen?
Ich frage mich wirklich, in welcher Welt ihr Hartzis so lebt.
Im Übrigen sind das keine Kürzungen, sondern nur selbst verdientes Geld. Warum solltest Du den zusätzlich noch Kohle vom Staat bekommen?
Ich frage mich wirklich, in welcher Welt ihr Hartzis so lebt.
So wie ich das verstanden habe, hast du so normalerweise keine Kürzung zu erwarten. Das kann aber natürlich auch von deinem Verdienst abhängig sein; ich weiß nicht, ob du als Putzkraft oder als Journalist arbeitest. Je mehr Geld du verdienst, desto eher kommt eine Kürzung.
Informiere dich doch einfach mal bei www.minijob-zentrale.de. Dort werden die Zusammenhänge zwischen Arbeitslosengeld II und kurzfristiger Beschäftiung ziemlich anschaulich erklärt. Generell musst du als Bezieher von Arbeitslosengeld bei Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung bestimmte Einkommensgrenzen beachten, damit deine Leistungen nicht gekürzt werden.