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Gast

ich bin am 01.04.2012 umgezogen und habe mich erst am 11.06.2012 umgemeldet

Ich habe ein Problem

Meine Frage ist,ich habe durch etlichen Problemen vergessen mich eigentlich normal umzumelden,wohne seit dem 01.04.2012 in einer Wohnung,habe mich allerdings erst am 11.06.2012 beim Einwohnermeldeamt umgemeldet,kann ich dadurch Schwierigkeiten bekommen....????
Frage beantworten Frage Nummer 51447 Frage melden

Antworten (1)
StechusKaktus
Ist ne Ordungswidrigkeit. Sieh es wie einen Strafzettel. Rechne mal mit 5 Euro pro Monat Verzug. Kannst also cool bleiben.
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