ich bin frührentner 64 Jahre alt mit 45 Arbeitsjahren
Bei voller weiter Beschäftigung welche Steuerklasse bekomme ich
Antworten (16)
Du kommst in die Ganz normale Steuerklasse wie bisher auch.
Renten werden unversteuert ausgezahlt, da wird keine Steuerklasse "verbraucht".
Renten werden unversteuert ausgezahlt, da wird keine Steuerklasse "verbraucht".
Eigene (leidvolle) Erfahrung: Wer Altersrente bezieht und zusätzlich Arbeitseinkommen hat, wird bei Letztem mit Steuerklasse 6 zur Kasse gebeten. Das Arbeitseinkommen wird dann immer wie eine 'Nebentätigkeit' besteuert.
"Renten werden unversteuert ausgezahlt, da wird keine Steuerklasse "verbraucht". "
Blöd, dass es gar nicht darum ging und das auch nicht die Frage war.
Blöd, dass es gar nicht darum ging und das auch nicht die Frage war.
Nun, am Ende des Jahres ist es eh egal, welche Steuerklasse bei der Auszahlung gilt, weil sie mit der realen Steuerlast nur bedingt zu tun hat und man so oder so eine Steuererklärung macht.
Es scheint nicht so eindeutig wie gedacht zu sein. Offensichtlich gibt es Fälle, in denen im laufenden Jahr SK VI angewendet wird (Du hast mein Mitgefühl, Umjo- zumindest bekommst Du die Kohle im darauffolgenden Jahr zurück).
Andererseits - wenn man in seinem alten Betrieb einfach weiterarbeitet, scheint es so zu sein, dass man seine SK behält.
Auf den ersten Blick sieht es so aus, dass man mit dem Job in SK VI rutscht, wenn man von einem AG Betriebsrente bezieht und von einem anderen AG Gehalt.
@Umjo: trifft das bei Dir zu?
Ich habe zu Hause den Rentenratgeber der Stiftung Warentest, da kann ich aber erst Mittwoch Abend nachsehen. Ich hoffe, da steht auch was zu den SK drin, nicht nur zu den tatsächlichen Steuern.
Es scheint nicht so eindeutig wie gedacht zu sein. Offensichtlich gibt es Fälle, in denen im laufenden Jahr SK VI angewendet wird (Du hast mein Mitgefühl, Umjo- zumindest bekommst Du die Kohle im darauffolgenden Jahr zurück).
Andererseits - wenn man in seinem alten Betrieb einfach weiterarbeitet, scheint es so zu sein, dass man seine SK behält.
Auf den ersten Blick sieht es so aus, dass man mit dem Job in SK VI rutscht, wenn man von einem AG Betriebsrente bezieht und von einem anderen AG Gehalt.
@Umjo: trifft das bei Dir zu?
Ich habe zu Hause den Rentenratgeber der Stiftung Warentest, da kann ich aber erst Mittwoch Abend nachsehen. Ich hoffe, da steht auch was zu den SK drin, nicht nur zu den tatsächlichen Steuern.
@vandit: doch, das war Bestandteil der Frage. SK VI kommt zur Anwendung, wenn SK I bis V an anderer Stelle "verbraucht" werden.
Früher war das klar: da bekam man seine Steuerkarte in die Hand und gab sie dem, der die Steuern abführen sollte.
Hatte man einen weiteren, dann brauchte man ein zweites Papier, und auf dem hatte man VI.
Die Rentenanstalt will aber kein Papier, also kann ich mit der ersten Steuerkarte zum Arbeitgeber. Das war mit "verbrauchen" gemeint.
Früher war das klar: da bekam man seine Steuerkarte in die Hand und gab sie dem, der die Steuern abführen sollte.
Hatte man einen weiteren, dann brauchte man ein zweites Papier, und auf dem hatte man VI.
Die Rentenanstalt will aber kein Papier, also kann ich mit der ersten Steuerkarte zum Arbeitgeber. Das war mit "verbrauchen" gemeint.
Oh ja, ing, das Geschilderte trifft leider recht schmerzhaft bei mir zu!
In dem naiven Irrglauben, dass die SK III aus dem Arbeitsverhältnis vor Rentenbezug auch neben dem Rentenbezug gilt, wurde ich nach dem ersten Jahr mit Rentenbezug mit einer saftigen, annähernd fünfstelligen Nachzahlung plus vierteljährigen Vorauszahlungen bedacht.
Eine Steuerberaterin hat mich dann davon überzeugt, dass das so auch seine unschöne Richtigkeit hat.
Im Folgejahr hatte ich dann die Steuerklasse geändert, habe so seither monatliche Abzüge in nicht unerheblicher Größe, aber keine Nach- und Vorauszahlungen mehr.
Ich kann daher Gast nur raten, sich einschlägig beraten zu lassen, bzw. je nach seinen persönlichen Umständen eine finanzielle Rückstellung zu bilden! Einen gewissen Anhalt bietet z.B. eine Lohnsteuerrechner im Netz, der, mit seinen Einkommensdaten gefüttert und auf SK VI eingestellt, die zu erwartende Steuerlast grob abbildet.
In dem naiven Irrglauben, dass die SK III aus dem Arbeitsverhältnis vor Rentenbezug auch neben dem Rentenbezug gilt, wurde ich nach dem ersten Jahr mit Rentenbezug mit einer saftigen, annähernd fünfstelligen Nachzahlung plus vierteljährigen Vorauszahlungen bedacht.
Eine Steuerberaterin hat mich dann davon überzeugt, dass das so auch seine unschöne Richtigkeit hat.
Im Folgejahr hatte ich dann die Steuerklasse geändert, habe so seither monatliche Abzüge in nicht unerheblicher Größe, aber keine Nach- und Vorauszahlungen mehr.
Ich kann daher Gast nur raten, sich einschlägig beraten zu lassen, bzw. je nach seinen persönlichen Umständen eine finanzielle Rückstellung zu bilden! Einen gewissen Anhalt bietet z.B. eine Lohnsteuerrechner im Netz, der, mit seinen Einkommensdaten gefüttert und auf SK VI eingestellt, die zu erwartende Steuerlast grob abbildet.
Unter den Umständen gebe ich die Antwort vom November noch mal.
Damit Ihr Hinzuverdienst zur Rente 2023 steuerfrei bleibt, können Sie also jährlich bis zu 6.240 Euro verdienen.
Bei einem Nebenjob über 520 Euro greift jedoch die Steuerklasse 6. Der Grund dafür ist einfach, die Altersrente zählt bereits als Haupteinkommen und wird somit in eine der ersten fünf Steuerklassen eingeordnet.
(Copy&paste)
Damit Ihr Hinzuverdienst zur Rente 2023 steuerfrei bleibt, können Sie also jährlich bis zu 6.240 Euro verdienen.
Bei einem Nebenjob über 520 Euro greift jedoch die Steuerklasse 6. Der Grund dafür ist einfach, die Altersrente zählt bereits als Haupteinkommen und wird somit in eine der ersten fünf Steuerklassen eingeordnet.
(Copy&paste)
rayer, "...die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben..." (Quelle: deutsche-rentenversicherung.de).
Bei Gast handelt es sich mit 64 Jahren und 45 Versicherungsjahren aber ohnehin um eine der Regel-Altersrente gleichgestellte Rente.
"...Für Rentner:innen mit Nebenjobs ist die Lohnsteuerklasse 6 besonders wichtig. Wenn sie bereits Altersrente beziehen und zusätzlich arbeiten, wird die Nebentätigkeit automatisch als zweite Tätigkeit angesehen und nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert..." (Quelle: lexoffice.de/lexikon/steuerklasse-6/)
Bei Gast handelt es sich mit 64 Jahren und 45 Versicherungsjahren aber ohnehin um eine der Regel-Altersrente gleichgestellte Rente.
"...Für Rentner:innen mit Nebenjobs ist die Lohnsteuerklasse 6 besonders wichtig. Wenn sie bereits Altersrente beziehen und zusätzlich arbeiten, wird die Nebentätigkeit automatisch als zweite Tätigkeit angesehen und nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert..." (Quelle: lexoffice.de/lexikon/steuerklasse-6/)
rayer, "...die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben..." (Quelle: deutsche-rentenversicherung.de).
Bei Gast handelt es sich mit 64 Jahren und 45 Versicherungsjahren aber ohnehin um eine der Regel-Altersrente gleichgestellte Rente.
"...Für Rentner:innen mit Nebenjobs ist die Lohnsteuerklasse 6 besonders wichtig. Wenn sie bereits Altersrente beziehen und zusätzlich arbeiten, wird die Nebentätigkeit automatisch als zweite Tätigkeit angesehen und nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert..." (Quelle: lexoffice.de/lexikon/steuerklasse-6/)
Bei Gast handelt es sich mit 64 Jahren und 45 Versicherungsjahren aber ohnehin um eine der Regel-Altersrente gleichgestellte Rente.
"...Für Rentner:innen mit Nebenjobs ist die Lohnsteuerklasse 6 besonders wichtig. Wenn sie bereits Altersrente beziehen und zusätzlich arbeiten, wird die Nebentätigkeit automatisch als zweite Tätigkeit angesehen und nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert..." (Quelle: lexoffice.de/lexikon/steuerklasse-6/)
@umjo
Ich hoffe, wir reden nicht von 2 verschiedenen Dingen.
Bei mir geht es um steuerfreien Hinzuverdienst wie bei jedem Job.
Bei Dir hört es sich so an, als ging es um die Anrechnung auf die Rente bzw. um die entsprechende Kürzung im Fall des weiter Arbeitens.
Ich hoffe, wir reden nicht von 2 verschiedenen Dingen.
Bei mir geht es um steuerfreien Hinzuverdienst wie bei jedem Job.
Bei Dir hört es sich so an, als ging es um die Anrechnung auf die Rente bzw. um die entsprechende Kürzung im Fall des weiter Arbeitens.
Nach meinem Verständnis ist Umjo dem klassischen Irrtum vieler aufgesessen, dass die Steuerklasse eng mit der tatsächlichen Steuerlast zu tun hat. Das ist nur begrenzt der Fall. Die Steuerklasse regelt nicht mehr und nicht weniger als die Höhe der vom Arbeitgeber direkt abzuführenden Lohnsteuervorauszahlung.
Ist die SK schlecht gewählt, gibt man entweder Vater Staat einen ordentlichen Kredit oder muss heftig nachzahlen.
Umjo hat nun im ersten Jahr SK III weitergeführt (das spricht übrigens dafür, dass man nicht automatisch in SK VI eingruppiert wird). In SK III zahlt man eigentlich immer zu wenig Steuer voraus. Wenn sich dann auch noch das Einkommen durch die Rentenzahlung um 50% erhöht (ohne Steuervorauszahlung) und sich die abzugsfähigen Sozialabgaben deutlich reduzieren, dann erhält man eine Vorstellung von der Nachzahlung. Das muss man nur vorher wissen.
Ist die SK schlecht gewählt, gibt man entweder Vater Staat einen ordentlichen Kredit oder muss heftig nachzahlen.
Umjo hat nun im ersten Jahr SK III weitergeführt (das spricht übrigens dafür, dass man nicht automatisch in SK VI eingruppiert wird). In SK III zahlt man eigentlich immer zu wenig Steuer voraus. Wenn sich dann auch noch das Einkommen durch die Rentenzahlung um 50% erhöht (ohne Steuervorauszahlung) und sich die abzugsfähigen Sozialabgaben deutlich reduzieren, dann erhält man eine Vorstellung von der Nachzahlung. Das muss man nur vorher wissen.
Letztendlich ist es vernünftig, wenn man eine ordentliche Rente bezieht, dem Arbeitgeber freiwillig die Anwendung von SK VI zu empfehlen. Es entspricht in etwa dem, was tatsächlich nachher anfallen wird.
Insofern möchte ich die Diskussion nicht weiterführen, denn die Möglichkeit einer anderen SK-Wahl ist eher akademischer Natur und bringt dem Fragesteller nichts.
Ich schließe mich daher der Sichtweise SK VI an, wenn nicht sowieso, dann freiwillig.
Insofern möchte ich die Diskussion nicht weiterführen, denn die Möglichkeit einer anderen SK-Wahl ist eher akademischer Natur und bringt dem Fragesteller nichts.
Ich schließe mich daher der Sichtweise SK VI an, wenn nicht sowieso, dann freiwillig.
Man könnte auch sagen, wenn man sich auf den klassischen Irrtum so mancher aus der WC verlässt, landet man schnell mal in einer deftigen Steuernachzahlung.
Von meiner Seite könnte ich die Diskussion noch weiterführen, es wären immerhin schon 2, die mit der gleichen Frage aufgelaufen sind.
Von meiner Seite könnte ich die Diskussion noch weiterführen, es wären immerhin schon 2, die mit der gleichen Frage aufgelaufen sind.