HW2804
Ich bin jetzt seit einem Jahr in einer neuen Firma und wollte mal fragen ab welchem Zeitraum ich ein Zwischenzeugnis beantragen kann?
Antworten (6)
Das ist unsinnig. während der Probezeit gibt es nur eine - erweiterte - Anwesenheitsbescheinugung.
Warum ein Zwischenzeugnis? Es dient doch nur der Vorstellung bei einem möglichen neuen Arbeitgeber - und sendet so ein u.U. falsches Signal an den bisherigen.
Warum ein Zwischenzeugnis? Es dient doch nur der Vorstellung bei einem möglichen neuen Arbeitgeber - und sendet so ein u.U. falsches Signal an den bisherigen.
Ein Zwischenzeugnis kann man immer beantragen.
Da man dies aber nur benötigt, wenn man sich wo anders bewerben möchte, stellt sich die Frage, welchen Eindruck dies beim Arbeitgeber hinterlässt!
Da man dies aber nur benötigt, wenn man sich wo anders bewerben möchte, stellt sich die Frage, welchen Eindruck dies beim Arbeitgeber hinterlässt!
Wenn sogenanntes "berechtigtes Interesse" besteht, ein Zwischenzeugnis zu beantragen, gibt es dafür keine Frist. Man muss allerdings einen triftigen Grund angeben, wie z. B. dass man beabsichtigt, einen anderen Arbeitsplatz aufzunehmen. Sie sollten es sich genau überlegen, ob Sie ein Zwischenzeugnis beantragen bzw. welchen Grund Sie hierfür nennen möchten.
Ein Zwischenzeugnis kann man an und für sich immer beantragen, wenn man einen nachvollziehbaren Grund dafür nennt, wie z. B. dass man sich beruflich verändern möchte. Meistens reagieren die Personalbüros etwas verhalten, wenn man nach so kurzer Zeit schon nach einem Zwischenzeugnis fragt, da sich meistens ein Wechsel des Arbeitsplatzes ankündigt.
Ein Zwischenzeugnis kann man bereits nach einem halben Jahr erfragen. Viele Firmen machen auch einmal im Jahr auf Wunsch ein Zwischenzeugnis. Wenn man auf eigenen Wunsch ein Zwischenzeugnis haben möchte, um sich vielleicht damit wo anders zu Bewerben, ist dieses auch kein Problem, da die Firma immer verpflichtet ist, auf Wunsch ein Zwischenzeugnis zu erstellen, ohne Angabe von Gründen.