Little Christopher
Ich bin selbstständig und muss für größere Konferenzen demnächst häufiger einen Raum mieten. Kann ich das steuerlich irgendwie verrechnen?
Antworten (6)
oh Mann. jede, aber auch wirklich JEDE Ausgabe, die irgendwie mit deinem Unternehmen zusammenhängt, kannst Du steuerlich gelten machen. Suche Dir einen guten Steuerberater, der das für Dich übernimmt. Du musst dann nur noch die Quittungen und Kontoauszüge sammeln und dem StB geben...
Wenn die Konferenzen aus geschäftlichen Gründen erfolgen sind die Kosten
dafür in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Sie werden als Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen und nur
der verbleibende Restbetrag ist als Gewinn steuerpflichtig.
Man kann alle Kosten im Zusammenhang mit den Konferenzen steuerlich absetzen, also z.B. auch die Fahrtkosten und Aufwendungen für eine
Bewirtung der Teilnehmer.
dafür in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Sie werden als Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen und nur
der verbleibende Restbetrag ist als Gewinn steuerpflichtig.
Man kann alle Kosten im Zusammenhang mit den Konferenzen steuerlich absetzen, also z.B. auch die Fahrtkosten und Aufwendungen für eine
Bewirtung der Teilnehmer.
Eine Raummiete ist eine notwendige Betriebsausgabe, die man in vollem Umfang bei der Umsatzsteuervoranmeldung als Ausgabe ansetzen kann. Selbstverständlich benötigt man eine Rechnung über die Miete des Raumes mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. An Hand einer korrekten Buchführung ist die steuerliche Anrechnung kein Problem.
Natürlich kann man das steuerlich geltend machen.
Die Konferenzen sind ja erforderlich zur Durchführung der Geschäfte.
Wenn man steuerpflichtige Einkünfte erzielt, sind die in diesem Zusammenhang
anfallenden Kosten eindeutig Betriebsausgaben.
Diese mindern die Einnahmen, so daß nur der nach Abzug der Betriebsusgaben
verbleibende Gewinn zu versteuern ist.
Auch Nebenkosten im Zusammenhang mit den Konferenzen wie z.B. Bewirtung der
Teilnehmer sind steuerlich abzugsfähig.
Die Konferenzen sind ja erforderlich zur Durchführung der Geschäfte.
Wenn man steuerpflichtige Einkünfte erzielt, sind die in diesem Zusammenhang
anfallenden Kosten eindeutig Betriebsausgaben.
Diese mindern die Einnahmen, so daß nur der nach Abzug der Betriebsusgaben
verbleibende Gewinn zu versteuern ist.
Auch Nebenkosten im Zusammenhang mit den Konferenzen wie z.B. Bewirtung der
Teilnehmer sind steuerlich abzugsfähig.