Ich bin zum einen Freiberufler und zum anderen in einem Angestelltenverhältnis reicht es aus, wenn ich meine KV über die Festanstellung abdecke?
Antworten (2)
Der Beitrag zur KV bemißt sich aus dem Einkommen. Grundsätzlich. Dazu gehört auch das Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Ich würde es drauf ankommen lassen, ob die KV das mit der freiberuflichen Tätigkeit überhaupt erfährt. Für die Leistung der KV im Krankheitsfall ist es egal.
Solange die Krankenkasse von deiner freiberuflichen Tätigkeit nichts weiß, wird das Einkommen aus dieser Tätigkeit nicht berücksichtigt. Sollten sie davon erfahren prüft die Krankenkasse, welche Tätigkeit überwiegt (zeitlich und finanziell, ggf. ob du Arbeitnehmer beschäftigst) und entscheidet dann, ob beide Einkünfte berücksichtigt werden müssen und du ggf. nicht mehr pflichtversichert bist sondern freiwillig - somit auch in die private Krankenversicherung wechseln kannst.