Isabel König
Ich hab gelesen, dass der Anschlussinhaber haftet, wenn jemand über ein offenes WLAN netz kriminelle Dinge tut. Stimmt das? Wie kann man sich schützen?
Antworten (5)
1. Ja stimmt, auch wenn es eigentlich nicht richtig ist. Störerhaftung nennt sich das.
2. Verschlüssele Dein WLAN mit WPA2, dann kann sich niemand unbefugt da einklinken.
2. Verschlüssele Dein WLAN mit WPA2, dann kann sich niemand unbefugt da einklinken.
Hallo, 100 prozentig sicher ob das stimmt, bin ich mir auch nicht aber ich das auch gelesen. Deshalb habe ich jetzt in meiner neuen Haftpflichtversicherung so eine Klausel mit aufnehmen lassen. Das heißt, wenn über meinen Anschluss Spyware, Viren oder Spams versendet werden, dann tritt die Haftpflicht in Kraft und zahlt.
Ja, das stimmt. Wenn Du selbst über ein WLAN-Netz verfügst, solltest Du das unbedingt mit einem sicheren Passwort schützen. Ansonsten kann schnell mal ein Bösewicht über Deinen Anschluss ins Netz gelangen. Ein Passwort kannst Du eingeben, indem Du im Browser auf Deinen Router zugreifst. Wie das geht und welches Passwort der Router hat, erfährst Du in der Bedienungsanleitung.
hallo, nach meinem wissen ist das ebenfalls so. du als inhaber des netzwerkes bist dafür verantwortlich den zugang zu diesem netzwerk zu schützen. da nun die alten wep verschlüsselungen nicht wirklich sicher waren haben die meisten neueren router die sogenannte wpa2 verschlüsselung integriert.