ich habe den alten führerschein klasse 3 bin 66 jahre ich darf bis 15 ps motorrad fahren
ist es möglich grössere motorräder die bis 15 ps gedrosselt sind zu fahren mit meinem klasse 3 führerschein,
Antworten (4)
Du darfst m.W. nicht "bis 15 PS" sondern "bis 125 ccm" fahren. Wenn es also ein Motorrad GÄBE, das bei 125 ccm 100 PS HÄTTE, dürftest Du das wohl fahren.
Mit 66 mal eben ne 125er fahren... ziemlich sportlich.
Letztens hat mich ne Simpson überholt auf der Landstraße, die hat über 100 drauf gehabt.
Letztens hat mich ne Simpson überholt auf der Landstraße, die hat über 100 drauf gehabt.
Ich stelle mir immer die Omi vor, die den Lappen (wie ich) in den 70ern gemacht hat, nach 50 Jahren Gogo, Isetta und Polo in einen 7,5-Tonner (-1 kg) steigt.
Einfach so mit einem 3*er Führerschein auf einen 125ccm Roller / max 11 kW/15 Ps. / o.Ä zu steigen und loszufahren geht nicht.
Es sei denn :
1. Man muss den Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung besitzen.
2. Man muss dazu mindestens 25 Jahre alt sein.
3. Man muss, sofern noch nicht geschehen, eine bestimmte Anzahl Theorie und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren. 4 Std. Praxis und 5 Std. Theorie. Oder umgekehrt, bin ich mir nicht sicher. Ohne abschließende Prüfung. Danach bekommt man eine Bescheinigung, die das Führen einer solchen Maschine erlaubt.
4. Hat man den alten Führerschein Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben und seither ohne Unterbrechung behalten, brauchts diese Sonderbescheinigung nicht. Draufsitzen und losfahren.
Nachtrag. Eine Sonderregelung gilt für sog. **Trikes** , Also zwei Räder vorne und eines Hinten.
Die kann man ebenfalls ohne jegliche Sonderregelung/ Bescheinigung mit dem alten 3'er oder dem neune Schein der Klasse 'B' fahren.
Diese Fahrzeuge dürfen sogar bis 48 Ps. leisten können, soweit ich weiß.
Diese Regelungen gelten auch für gedrosselte Fahrzeuge. Die Drosselung muss halt den oben erwähnten Vorgaben / 11kW/15 Ps / entsprechen.
Und, all das gilt nur in Deutschland. Fährt man mit einem solchen Fahrzeug und der Sonderbescheinigung ins benachbarte Ausland fährt man ein nicht auf die
Fahrerlaubnis zugelassenes und nicht konform versichertes Fahrzeug. Das kann teuer werden!
Es sei denn :
1. Man muss den Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung besitzen.
2. Man muss dazu mindestens 25 Jahre alt sein.
3. Man muss, sofern noch nicht geschehen, eine bestimmte Anzahl Theorie und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren. 4 Std. Praxis und 5 Std. Theorie. Oder umgekehrt, bin ich mir nicht sicher. Ohne abschließende Prüfung. Danach bekommt man eine Bescheinigung, die das Führen einer solchen Maschine erlaubt.
4. Hat man den alten Führerschein Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben und seither ohne Unterbrechung behalten, brauchts diese Sonderbescheinigung nicht. Draufsitzen und losfahren.
Nachtrag. Eine Sonderregelung gilt für sog. **Trikes** , Also zwei Räder vorne und eines Hinten.
Die kann man ebenfalls ohne jegliche Sonderregelung/ Bescheinigung mit dem alten 3'er oder dem neune Schein der Klasse 'B' fahren.
Diese Fahrzeuge dürfen sogar bis 48 Ps. leisten können, soweit ich weiß.
Diese Regelungen gelten auch für gedrosselte Fahrzeuge. Die Drosselung muss halt den oben erwähnten Vorgaben / 11kW/15 Ps / entsprechen.
Und, all das gilt nur in Deutschland. Fährt man mit einem solchen Fahrzeug und der Sonderbescheinigung ins benachbarte Ausland fährt man ein nicht auf die
Fahrerlaubnis zugelassenes und nicht konform versichertes Fahrzeug. Das kann teuer werden!