ich habe Leinenschuldner der seine Adresse geändert hat sich aber nicht angemeldet hat , Wie kann ich ihm Leinenzahlungsbefehl schicken?
Antworten (1)
Es gibt keinen Zahlungsbefehl, sondern allenfalls das gerichtliche Mahnverfahren. Da muss zuerst ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden und später ein Vollstreckungsbescheid. Kann das Gericht das Schreiben nicht zustellen, erfolgt ein Aushang im Gericht. Damit gellten die Schreiben als zugestellt.