JonAngel
Ich habe meinen Fahrzeugschein verloren. Ist es strafbar, keinen Schein mitzuführen? Wie bekomme ich einen neuen Fahrzeugschein?
Antworten (5)
Kein Problem - Ersatz gibt es bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle.
Hier steht, wie's geht!
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Ich bin eine zeitlang für eine Firma gefahren, die ihren Fahrern keine original Fahrzeugpapiere mitgegeben hat, sondern nur deren Kopien. Dies wurde in den beinahe täglichen Verkehrskontrollen auch immer als nicht zulässig bemängelt, sowohl von der deutschen, als auch der österreichischen und ungarischen Polizei, aber in keinem einzigen Fall wurde bei mir ein Verwarnungsgeld erhoben (welches natürlich die Firma bezahlt hätte). Das setzt natürlich voraus, dass man den Schein beizeiten kopiert.
Als Fahrer eines Pkw sind Sie verpflichtet, immer Führerschein und Fahrzeugschein mitzuführen. Werden Sie bei einer Verkehrskontrolle ohne diese nötigen Papiere angetroffen, werden Sie mit einer Geldstrafe belegt. Normalerweise müssen Führerschein und Fahrzeugschein stets im Original vorgelegt werden, ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die ebenfalls ein Bußgeld nach sich zieht. Ich habe aber auch schon erlebt, dass sich die Beamten mit einer Kopie zufriedengeben.
Sie können bei Ihrer Zulassungsbehörde einen neuen Fahrzeugschein beantragen, wenn Sie Ihren alten verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde. Hierzu ist persönliches Erscheinen mit dem Original-Fahrzeugbrief nötig. Weiterhin benötigen Sie einen Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung sowie die TÜV-Bescheinigung des Fahrzeugs. Die Gebühren einer Neuausstellung können Sie bei Ihrer Behörde erfragen. In der Regel belaufen diese sich auf etwa 50 Euro.