Ich kann meine Scheidungsanwältin wegen der Hausüberschreibung nicht mehr zahlen. Gibt es irgendwo Hilfe?
Hallo
Ich lebe in Scheidung und habe eine Anwältin die meine Angelegenheit vertritt. Bisher aufgelaufene Rechnungen, wegen Unterhalt und Scheidungsfragen, konnte ich per Raten bezahlen.
Nun geht es um das gemeinsame Haus. Mein Ex und ich haben uns privat von Anfang an darauf geeinigt, das er das Haus übernimmt -es ist noch verschuldet und bei Verkauf hätten wir jeder ca. 35.000€ Schulden- und die Notar-und Austragungskosten trägt. Es ist geklärt das ich bei der Bank und beim Grundbuchamt ausgetragen werde, abgesichert bin ich durch die Rücklastklausel. Abgemacht war, das wir dafür keinen Anwalt brauchen, ich war damit einverstanden das er einen unparteiischen Notar aussucht. Nun hat dieser die Entwürfe des Vertrages meiner Anwältin geschickt und es ging einiges hin und her. Sie sagt mit jetzt, sobald ich beim Notar unterschreibe steht ihr anteilig zum Hauswert Honorar zu. Das sind ca. 1500€
Meine Frage: Da ich sie ja nicht mit der Hausübertragung beauftragt habe, kann sie das Geld verlangen, nur weil es Scheidungsgegenstand ist?
2. Frage: Gibt es irgendwo für so einen Fall finanzielle Hilfe?
Anzumerken wäre noch, das mein Ex lieber das Haus verkauft und Schulden macht, als meinen Anwalt mitzuzahlen. Er steht finanziell auch wesentlich besser da
Ich lebe in Scheidung und habe eine Anwältin die meine Angelegenheit vertritt. Bisher aufgelaufene Rechnungen, wegen Unterhalt und Scheidungsfragen, konnte ich per Raten bezahlen.
Nun geht es um das gemeinsame Haus. Mein Ex und ich haben uns privat von Anfang an darauf geeinigt, das er das Haus übernimmt -es ist noch verschuldet und bei Verkauf hätten wir jeder ca. 35.000€ Schulden- und die Notar-und Austragungskosten trägt. Es ist geklärt das ich bei der Bank und beim Grundbuchamt ausgetragen werde, abgesichert bin ich durch die Rücklastklausel. Abgemacht war, das wir dafür keinen Anwalt brauchen, ich war damit einverstanden das er einen unparteiischen Notar aussucht. Nun hat dieser die Entwürfe des Vertrages meiner Anwältin geschickt und es ging einiges hin und her. Sie sagt mit jetzt, sobald ich beim Notar unterschreibe steht ihr anteilig zum Hauswert Honorar zu. Das sind ca. 1500€
Meine Frage: Da ich sie ja nicht mit der Hausübertragung beauftragt habe, kann sie das Geld verlangen, nur weil es Scheidungsgegenstand ist?
2. Frage: Gibt es irgendwo für so einen Fall finanzielle Hilfe?
Anzumerken wäre noch, das mein Ex lieber das Haus verkauft und Schulden macht, als meinen Anwalt mitzuzahlen. Er steht finanziell auch wesentlich besser da
Antworten (10)
Tatsache ist aber, daß die Anwältin wohl mit dem Notar verhandelt hat, also tätig war.
Am besten du handelst dafür auch Ratenzahlung mit der Anwältin aus.
Was ich nicht ganz nachvollziehen kann ist, daß ihr nach einem Hausverkauf Schulden hättet. Bei den Immobilienpreise heutzutage kommt mir das sehr komisch vor. Hast du dich auch vergewissert, ob das Haus richtig bewertet wurde ? Da wurde schon mancher übers Ohr gehauen.
Am besten du handelst dafür auch Ratenzahlung mit der Anwältin aus.
Was ich nicht ganz nachvollziehen kann ist, daß ihr nach einem Hausverkauf Schulden hättet. Bei den Immobilienpreise heutzutage kommt mir das sehr komisch vor. Hast du dich auch vergewissert, ob das Haus richtig bewertet wurde ? Da wurde schon mancher übers Ohr gehauen.
rayer, es ist richtig , daß es so Ecken gibt. Die Lage ist entscheidend. Dennoch ist es nicht verkehrt, wenn sich die Fragestellerin informiert, ob der geschätzte Preis für das Haus ok. ist. Mir ist ein Fall bekannt, da hat die Frau durch einen ihr bekannten Immobilienmakler das Haus viel zu niedrig schätzen lassen, der Ehemann war gutgläubig und ahnungslos, sie übernahm das Haus mittels einem Notar und verkaufte es dann nach der Scheidung. Dem Mann entging eine sechstellige Summe.
Lieber einmal zu oft geforscht, als einmal zu wenig.
Gerade bei Scheidungen muß man vorsichtig sein.
Lieber einmal zu oft geforscht, als einmal zu wenig.
Gerade bei Scheidungen muß man vorsichtig sein.
@rayer - die Dinger heißen nicht mehr Reihenhaus/Reihenendhaus sondern Stadthäuser/Stadtendhaus.
Wurde letzte Woche von einem Makler so belehrt.
Ansonsten kenne ich das Problem des "Schnellvekaufs" aus einem Erbschaftsfall.
Manchmal siegen dann Gier oder Neid oder Haß.
Wurde letzte Woche von einem Makler so belehrt.
Ansonsten kenne ich das Problem des "Schnellvekaufs" aus einem Erbschaftsfall.
Manchmal siegen dann Gier oder Neid oder Haß.
Bei Erbschaften werden auch noch andere Dinger gedreht. Eines der Geschwister ist mit dem Verkauf beauftragt. Dann wechselt im Vorzimmer des Notars ein Umschlag den Besitzer. Der eingetrage Preis ist um den Inhalt des Umschlages niedriger. Eine WinWin Situation. Der Verkäufer muß den Inhalt nicht teilen und der Verkäufer zahlt weniger Grunderwerbssteuer.
Die Welt ist so schlecht .
Die Welt ist so schlecht .
Das war bei meinem Hauskauf in Südfrankreich genau so. Der Notar musste plötzlich mal für 20 Minuten raus, irgend etwas nachsehen. Da war Zeit genug, den Differenzbetrag zum Vertrag in Bar zu entrichten. Ich bin da auch ganz gerne schlecht.
Ok. Dann gebe ich auch zu, eine Immobilie aus einer Erbschaft erworben zu haben.
Nicht rot werd.
Ich könnte jetzt noch erklären, wer die Dame war, die das Haus so niedrig schätzen liess.
Aber dann werde ich rot.
Nicht rot werd.
Ich könnte jetzt noch erklären, wer die Dame war, die das Haus so niedrig schätzen liess.
Aber dann werde ich rot.
Wer einen hohen Schätzwert haben will, sollte sich an einen Immobilenmakler wenden, weil dessen Provision vom Verkaufspreis abhängt.