Antworten (6)
Nein, muss sie nicht. Schliesslich entgehen ihr Zinsen dadurch. Du kannst nur zu vertraglichen Zeiten "aussteigen". Alles andere kostet Geld, und zwar viel. So viel, dass es sich nicht lohnt.
Wozu glaubst du hast du einen Vertrag abgesachlossen? WIeso solltest du dich nicht dran halten müssen? Was würdest du sagen wenn die Bank sich einfach nicht an die Vetragsbestandteile hält? *kopfschüttel*
Wozu glaubst du hast du einen Vertrag abgesachlossen? WIeso solltest du dich nicht dran halten müssen? Was würdest du sagen wenn die Bank sich einfach nicht an die Vetragsbestandteile hält? *kopfschüttel*
Du kannst die Bank nicht rauslassen, denn die muss der Umschuldung zustimmen. Die Bank hat ja quasi bei dir eine Wertanlage und rechnet mit den Zinsen. Wenn diese nun plötzlich gekündigt wird, müssen beide Vertragspartner einverstanden sein. Ginge bei einem Konto, das du hast ja auch nichteinfach so.
Genau so wie Sie auf die Erfüllung eines Arbeitsvertrages bestehen können, kann die Bank, also Ihr Arbeitgeber, dies auch. Sie müssen also Ihre Kündigungsfristen einhalten. Wenn Sie das nicht tun, dann kann dies für Sie sehr teuer werden!
Sie können aber Ihren Arbeitgeber um Ihre Entlassung bzw. Freistellung bitten. Aus Kulanzgründen wird er es höchstwahrscheinlich machen, nach dem Motto: Reisende soll man nicht aufhalten. (Altes deutsches Sprichwort, keine Gehässigkeit von mir!)
Sie können aber Ihren Arbeitgeber um Ihre Entlassung bzw. Freistellung bitten. Aus Kulanzgründen wird er es höchstwahrscheinlich machen, nach dem Motto: Reisende soll man nicht aufhalten. (Altes deutsches Sprichwort, keine Gehässigkeit von mir!)
Mist: Ich habe Umschulen gelesen!
Aber auch da stimmt generll meine Aussage: Sie haben mit der Bank einen Vertrag, der zu erfüllen ist. Sie können höchstens auf Kulanz hoffen oder eine entsprechende Ablösesumme bezahlen.
Aber auch da stimmt generll meine Aussage: Sie haben mit der Bank einen Vertrag, der zu erfüllen ist. Sie können höchstens auf Kulanz hoffen oder eine entsprechende Ablösesumme bezahlen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, du musst da auf jeden Fall mit der Bank Rücksprache halten bzw. die müssen ihr "okay" geben zu der ganzen Sache. Oft nehmen die wohl auch eine Gebühr dafür. Ich würde mich einfach mal erkundigen, wie das bei deiner Bank genau aussieht.
Wenn keine Zinsbindung mehr besteht, ist eine Umschuldung sofort möglich. Bestht noch eine Zinsbindung, hat die Bank einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. In diesem Fall kann man den neuen Zinssatz bis zu fünf Jahre im voraus neu festlegen mit einem sogenannten Forward-Darlehen.