elle55
Ich lehne das Erbe meiner Eltern ab. Muß ich Bestettungskosten und Wohnungsauflösung bezahlen?
Antworten (4)
Bei den Wohnungsauflösungskosten bin ich mir nicht sicher. Die Bestattungskosten tragen immer die nächsten Angehörigen (egal ob das Erbe abgelehnt wurde oder nicht). Sollte man sich die Beerdigung nicht leisten können wird ein Armengrab durch den Staat zur Verfügung gestellt.
Die Wohnungsauflösung nicht.
Aber die Bestattunskosten sind Unterhaltsleistungen. Ich würde mit der Gemeinde aushandeln das du die Beerdiunskosten zu den Preisen der Gemeinde bezahlst.
Ansonsten kommen ca 300€ Bearbeitungskosten auf dich zu, wenn dich die Gemeinde hinterher zu den Kosten heranzieht
Aber die Bestattunskosten sind Unterhaltsleistungen. Ich würde mit der Gemeinde aushandeln das du die Beerdiunskosten zu den Preisen der Gemeinde bezahlst.
Ansonsten kommen ca 300€ Bearbeitungskosten auf dich zu, wenn dich die Gemeinde hinterher zu den Kosten heranzieht
Ja sie müssen die Bestattungskosten übernehmen, auch wenn sie das Erbe abgelehnt haben. Denn das Erbe und die Bestattung sind zwei unterschiedliche Dinge, es sei denn sie wären selbst dazu nicht in der Lage!
Ja wie jeder hier schon sagte Bestattungskosten ja Wohnung nein .
Bei der Wohnung bei erbausschlagung der vermieter .
Es kann beim amt eie beisetzungsbeihilfe beantragt werden sollte man finanziell nicht in der Lage dazu sein.
Bei der Wohnung bei erbausschlagung der vermieter .
Es kann beim amt eie beisetzungsbeihilfe beantragt werden sollte man finanziell nicht in der Lage dazu sein.