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GünnieThehHOFF

Ich möchte gerne die Instandhaltungskosten für mein Reihenhaus verringern. Habt Ihr Tipps?

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Antworten (5)
micle
Was ist denn Instandzusetzen, ist etwas zu reparieren, muß dies gleich erfolgen, ... ?

Notwendige Reparaturen hinauszuschieben bringt meist nichts, ein undichtes Dach, undichte Leitungen oder Fenster müssen in Ordnung gebracht werden.

Wenn was zu reparieren ist, mach es selber (wenn Du kannst), bei Schönheitsreparaturen (Malerarbeiten, Bodenbeläge) ist das mitunter möglich.
Warte bei nicht unmittelbar erforderlichen Arbeiten ab, auf dem Bau ist zur Zeit Hochkonjunktur, entsprechend hoch sind die Preise.

Grundsätzlich, bei Handwerkeraufträgen, vorher mehrere Angebote einholen.
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hphersel
Ich sehe das so ähnlichwie mein Vorredner. an der falschen Stelle zusparen kann hinterher richtig teuer werden. Ich repariere die Dinge in meinem Haus möglchst zeitnah nach dem Auftreten, bevor der Schaden sich vergrößern kann. bei vielen Dingen geht das im Kleinen mit ein wenig handwerkichen Geschick sogar wirklich in Eigenleistung, bei späteren größeren Folgeschäden jedoch nicht mehr...
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longjohhn
Du solltest dich ganz in Ruhe hinsetzen und eine Liste anfertigen. Darin sollten ALLE Instandsetzungsarbeiten aufgeführt sein, die in nächster Zeit anstehen werden. Dann sortierst du erst einmal nach Prioritäten. Wenn du siehst, was dringend ist, solltest du überlegen, was du evtl. selbst erledigen kannst.
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Maximilmuma
Falls Sie selbst darin wohnen, könnten Sie mit Eigenleistungen sicher Geld sparen. Alles im Baumarkt gekauft, langfristig geplant teilweise und die Dinge gut pflegen. Eine andere Möglichkeit wäre vielleicht, monatlich dafür einen fixen Betrag beiseite legen, vielleicht sogar auf ein Tagesgeldkonto, und einen zuverlässigen Hausmeisterservice beauftragen.
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TischBein23
Wichtig ist vor allem, bereits vorhandene Schäden sofort zu beseitigen. Also nicht erst Dach oder Mauerwerk verfallen lassen, bevor man mit Sanierungsarbeiten beginnt. Verbrauchte Bauteile sollten rechtzeitig erneuert werden. Allerdings ist eine Instandhaltungsrücklage in einer angemessenen Höhe gesetzlich vorgeschrieben.
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