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MeisterGunni7

Ich möchte gerne die Versicherung wechseln, wann muss ich die Autohaftpflicht abmelden?

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Antworten (7)
Raphael Engel
Soweit ich das weiß, solltest du bis zum 30. November deine Autohaftpflicht abmelden. Danach meine ich, dass die Versicherungen die Kündigungen nicht mehr akzeptieren und du weiter an diese dann gebunden sein wirst. Am besten ist aber, du fragst bei deiner neuen Versicherung einfach mal nach - die müssten das eigentlich genau wissen und dir helfen können.
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Josef Pfeiffer
Das mit dem 30. November ist richtig. Wenn du deine Autohaftpflicht abmelden möchtest, dann halte diesen Stichtag unbedingt ein, denn alles danach ist wirklich nicht mehr möglich. Am einfachsten ist es aber, wenn du alles über deine neue Versicherung machen lässt. In den meisten Fällen wickeln die das für dich ab und dann hast du auch keine Probleme.
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volker_doelling
Abmelden müssen Sie gar nichts. Sie müssen den Vertrag KÜNDIGEN ! Abgemeldet wird bei der Zulassungsstelle ;) Reguläre Kündigungsfrist ist der 30.11. eines Jahres, und zwar 30.11. bei der Gesellschaft, nicht im Briefkasten. Achten Sie beim Versand auf Versand per Einwurfeinschreiben, dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
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hanswilli
Vorsicht, es gibt auch einige Versicherungen mit unterjährigem Ablauf. Auf jeden Fall muss die Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahrs bei der Gesellschaft eintreffen.
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lysosom
Wenn man den Stichtag (der wird ja auch in der Fernsehwerbung aktiv von den Autoversicheren beworben) verpasst hat, bleibt im Notfall immer noch die Möglichkeit, das Fahrzeug abzumelden und gleich wieder mit neuer Versicherung anzumelden. Kostet dann zwar an An- und Abmeldegebühren ist aber völlig legitim.
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1blickJulia
Hallo MeisterGunni, in der Regel kannst du zum 31.12. eines jeden Jahres die Kfz-Versicherung wechseln. Dein neuer Vertrag startet somit zum 01.01. beim neuen Versicherer. Die Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung beträgt einen Monat. Also ist der Stichtag der 30. November. Bis dahin muss deine Kündigung dem Versicherer vorliegen. In einigen wenigen Fällen gibt es unterjährige Vertragsabläufe. Aber auch dann beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Schau einfach mal in deiner aktuellen Beitragsrechnung nach, da findest du die Hauptfälligkeit deines Vertrages. Viele Grüße Julia vom 1blick-Team
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Sonata
Das Auto abmelden und gleich wieder (auf denselben Namen) anmelden, um dann die Versicherung zu wechseln geht nicht. Der Vertrag tritt wieder inkraft. Wer soetwas empfiehlt, sollte sich doch bitte vorher erkundigen. Auf einen anderen Namen (Ehefrau z.B.) anmelden, das geht. Aber dann haben sie einen weiteren Eintrag im Brief. Das bedeutet Wertverlust. Und hinzu kommt, dass sie gänzlich andere Versicherungskonditionen haben (Jeder Halter wird doch anders eingestuft). Ein Anruf bei der Servicehotline der Versicherung - und schon wissen Sie, wann gekündigt werden muss / kann/ darf. Und das muss auch nicht das Ende des Jahres sein. Das kann auch mitten im Jahr sein. (Abschluss des Vertages / Versicherungsjahr) Beachten Sie auch das außerordentliche Kündigungsrecht - bei Beitragserhöhungen oder im Schadenfall.
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