Holger Weber
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis vorzeitig kündigen, gibt es ein Auflösungsvertrag Muster?
Ich habe vor mein Arbeitsverhältnis, natürlich im gegenseitigen Einverständnis vorzeitig zu kündigen. Ist es ratsam ein Auflösungsvertrag Muster zu benutzen? Oder gibt es andere Alternativen?
Antworten (5)
Natürlich ist es sinnvoll ein Auflösungsvertrag Muster zu benutzen, die Vordrucke sind sehr gut und sie können leicht für den Eigenbedarf umgeschrieben werden. Die Formulierung solcher Kündigungen ist sehr wichtig, denn es sollte keine Sperrzeit zwecks Arbeitslosigkeit entstehen. Oft werden betrieblich solche Verträge einem vorgelegt, doch wer lässt sich schon unter Druck setzen! Viel Glück
Solch ein Auflösungsvertrag Muster sollte man sich selber besorgen und nicht vom Arbeitgeber annehmen – der Inhalt, der dann in einem Beamten-deutsch geschrieben ist und für den Laien unverständlich, sollte nicht unterschrieben werden. Auch da wäre es wichtig das Klein-gedruckte zu lesen, denn es gibt viele Klauseln, die schnell übersehen werden.
Eine Alternative wäre eine normale Kündigung, doch da muss in der Regel die Kündigungsfrist eingehalten werden, nur mit Absprache und einem gegenseitigen Einverständnis ist ein frühzeitiges Ausscheiden möglich. Ein Auflösungsvertrag Muster wäre in diesem Fall schon das Beste. Die Vordrucke beinhalten bereits die wichtigsten Details, die nur dementsprechend eingefügt und abgeändert werden müssen.
Moin, wenn Dein Arbeitgeber einverstanden ist, brauchst Du keine Kündigungsfrist einhalten. Ihr könnt jederzeit den Vertrag beenden. Wenn nicht, musst Du kündigen - und das ist nur ein Einzeiler ("Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum nächst möglichen Zeitpunkt.").
Ein Auflösungsvertrag ist nur dann notwendig, wenn Ihr neben der normalen Abrechnung noch zusätzlich Dinge regeln wollt - sonst nicht.
Bitte beachte, dass Du von der Agentur für Arbeit wegen der Eigenkündigung wohl für 12 Wochen gesperrt werden wirst. Insofern macht eine Eigenkündigung nur dann Sinn, wenn Du ein Anschlussarbeitsverhältnis hast.
Bunten Tag wünsche ich.
Ein Auflösungsvertrag ist nur dann notwendig, wenn Ihr neben der normalen Abrechnung noch zusätzlich Dinge regeln wollt - sonst nicht.
Bitte beachte, dass Du von der Agentur für Arbeit wegen der Eigenkündigung wohl für 12 Wochen gesperrt werden wirst. Insofern macht eine Eigenkündigung nur dann Sinn, wenn Du ein Anschlussarbeitsverhältnis hast.
Bunten Tag wünsche ich.
Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, d.h. der Empfänger (Arbeitgeber) hat die Kündigung lediglich zur Kenntnis zu nehmen, auf ein Einverständnis des Arbeitgebers kommt es nicht an.
Etwas anderes ist es, wenn der Arbeitsvertrag durch beidseitige Willenserklärung befristet und damit beendet wird. Aber auch das ist rechtlich betrachtet keine Auflösungsvertrag, sondern lediglich die Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrages. Solche Auflösungen machen aber m.E.nur Sinn, wenn es mit einem materiellen Vorteil für Dich verbunden ist, z.B. weil Du Geld erhältst oder Du in einer kürzeren Frist ausscheiden darfst, als es die vereinbarte bzw. gesetzliche Kündigungsfrist vorsieht.
Etwas anderes ist es, wenn der Arbeitsvertrag durch beidseitige Willenserklärung befristet und damit beendet wird. Aber auch das ist rechtlich betrachtet keine Auflösungsvertrag, sondern lediglich die Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrages. Solche Auflösungen machen aber m.E.nur Sinn, wenn es mit einem materiellen Vorteil für Dich verbunden ist, z.B. weil Du Geld erhältst oder Du in einer kürzeren Frist ausscheiden darfst, als es die vereinbarte bzw. gesetzliche Kündigungsfrist vorsieht.