JacowaXY
Ich möchte umsatzsteuerbefreit werden. Wann kann ich das beantragen, zum Jahresbeginn, zum Quartal?
Antworten (6)
Sind Sie selbstständig? Dann müssen Sie zu Jahresanfang die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Denken Sie aber daran, dass Sie auch keinen Vorsteuerabzug mehr haben.
Heraklit hat vollkommen recht. ergänzend möchte ich noch den sehr guten Rat geben, sich in solchen Fällen immer von einem Steuerberater beraten zu lassen. Das bringt einem weitaus mehr, als sich an ein solches Forum wie hier zu wenden, wo es nur so von Möchtegern-Experten wimmelt..
Den Antrag zur Befreiung kannst du jederzeit stellen. Du musst hierfür nachweisen, dass dein Unternehmen schon seit längerer Zeit unter der entsprechenden Umsatzgrenze liegt. Geltend wird die Befreiung mit dem Beginn des nächsten Geschäftsjahres, das ist bei dir wahrscheinlich der 1.1.
Der Antrag kann zum Jahresbeginn erfolgen. Vorher wäre noch zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommen kann und der zu versteuernde Umsatz im Vorjahr nicht über 17.500,00 € lag bzw. im lfd. Jahr 50.000,00 € nicht überschreiten wird. Wurde bisher zur MwSt. optiert, muss die 5-Jahres-Frist abgelaufen sein.
WEnn du keine Umsatzsteuer bezahlen möchtest, dann kannst du das nur, wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Das heißt, du darfst bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Ich würde sagen, dass man das zum vollen Jahr ändern kann. Aber frag mal lieber deinen Steuerberater oder direkt das Finanzamt.