Lebenspartner gestorben, darf mich der neue Wohnungsbesitzer rausschmeißen?
Ich musste bis jetzt keine Miete zahlen,da mein Lebenspartner die Wohnung gehörte, in der wir beide gewohnt haben. Kann jetzt der Erbe Miete verlangen und wie viel? Außerdem will er das ich so schnell wie möglich ausziehe - kann er das so einfach?
Antworten (4)
Wenn beide (also der verstorbene Partner und Gast) im Mietvertrag stünden wäre die Situation doch anders gelagert, zumindest was die Forderung nach sofortigem Auszug aus der Wohnung betrifft, oder irre ich mich da?
ja, einfach ja!
gut gelebt, nichts gedacht - keine Vorkehrung getroffen selberst Schuld.
Eventuell eigenen Hausstand verscherbelt und/oder verschenkt und jetzt haben sie gerade noch das Hemd(Bluse) überm A....
gut gelebt, nichts gedacht - keine Vorkehrung getroffen selberst Schuld.
Eventuell eigenen Hausstand verscherbelt und/oder verschenkt und jetzt haben sie gerade noch das Hemd(Bluse) überm A....
Für die Nutzung einer Wohnung verlangt ein Eigentümer üblicherweise Miete, soweit ein Mietverhältnis besteht. Diese kann er unter bestimmten Umständen auch nachträglich einfordern. Zur Höhe der Miete können wir keine Auskunft geben, da weder die Lage, noch die Größe oder die Ausstattung bekannt sind.
Der Eigentümer kann auch auf Räumung der Wohnung bestehen, um diese anschließend zu vermieten.
Wegen des Beginns einer Mietfälligkeit und der Frist zur Räumung der Wohnung würde ich einen Anwalt konsultieren.
Der Eigentümer kann auch auf Räumung der Wohnung bestehen, um diese anschließend zu vermieten.
Wegen des Beginns einer Mietfälligkeit und der Frist zur Räumung der Wohnung würde ich einen Anwalt konsultieren.