Gregoraf23424
Ich werde bald vor Gericht eine Aussage machen müssen, will aber keineswegs schwören. Kann man an Eidesstatt eine Versicherung oder so etwas ablegen? Und wie geht das dann vonstatten?
Antworten (3)
Es gibt zwar auch die Versicherung an Eides Statt, die aber nur im Verfahren über einstweilige Verfügungen zulässiges Beweismittel ist. Im Hauptsacheverfahren ist sie das nicht, allerdings ist es nicht zwingend, daß die Zeugenaussage unter Eid erfolgt. Es obliegt der Entscheidung des Richters, ob er die Beeidigung anordnet, dann führt daran kein Weg vorbei. Ob der Eid dann in der weltlichen Form oder mit Bekenntnisformel geleistet wird, ist aber dem Zeugen überlassen.
Zu Ihrer Beruhigung: In 99% der Fälle wird die Beeidigung in der Praxis nicht angeordnet. Und wahrheitsgemäß aussagen müssen Sie ohnehin, denn auch die uneidliche Falschaussage und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung sind strafbar!
Zu Ihrer Beruhigung: In 99% der Fälle wird die Beeidigung in der Praxis nicht angeordnet. Und wahrheitsgemäß aussagen müssen Sie ohnehin, denn auch die uneidliche Falschaussage und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung sind strafbar!
Da liegt doch glatt der Verdacht einer wissentlichen Falschaussage nahe. Du solltest Dir Deine Einstellung noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
Es gibt folgende Möglichkeiten: Aussage (nicht vereidigt): Bei Falschaussage bis zu 3 Monaten Haft. Meineid leisten: Wer an dieser Stelle nicht die Wahrheit sagt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Eidesstattliche ERkärung: Bei Falschaussage bis ui 3 Jahren Haft.