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Gast

Ich will arbeiten darf aber nicht!

Betrieb war während meiner Schwangerschaft insolvent. Auf anraten meiner Cheffin habe ich schriftlich 3 Jahre Babyjahr genommen aufgrund fehlendem Krippenplatz. Der damalige Anwalt stimmte der mündlichen anfrage auf ein zeitiges wiederkommen zu. Der jetzige Inhaber pocht jedoch auf die 3 Jahre. Hatte nicht die Möglichkeit das Elterngeld zu splitten. Kann ich trotzdem nach 1 Jahr und 2 Monaten auf eine wiederanfang pochen?
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Antworten (1)
Heraklit1970
Pochen können Sie. Allerdings wird es wenig nützen.
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