Antworten (5)
Du brauchst eine eigene Umsatzsteuernummer, die dir dort in kurzer Zeit zugeteilt wird. Dann musst du einmal im Jahr eine Steuererklärung mit deinen Einkünften aus der freiberuflichen Arbeit machen. Für manche Branchen gibt es noch zusätzliche Sondervorschriften. Frag am Besten mal bei deinem zuständigen Finanzamt nach.
Wichtig ist, dass das ganze nur dann funktioniert, wenn du auch zahlende Kunden hast und deine Erträge höher als der Aufwand. Und wenn du den Unterschied zwischen Ausgaben und Aufwand sowie Einnahmen und Ertrag kennst.
Du musst nur zum Finanzamt und dich als Freiberufler anmelden. Wenn du umsatzsteuerpflichtig ist, musst du im ersten Jahr monatlich eine Erklärung abgeben. Wenn nicht, musst du am Ende des Jahres eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen und deine Einkommenserklärung. Vielleicht nimmst du dir im ersten Jahr lieber einen Steuerberater.
Bei einer Selbstständikeit gibt es einiges zu beachten. Ich würde mich an Deiner Stelle bei der zuständigen Handelskammer kundig machen. Möglicher Weise wäre ein Gründungsseminar empfehlenswert. Das dauert meist drei Tage und dort erfährt man alles was man für eine Selbstständigkeit wissen muß.
Beim Finanzamt muss die Tätigkeit angemeldet werden. Wenn es sich wirklich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, dann brauchen Sie keinen Gewerbeschein. Sie sollten sich aber erkundigen, ob Ihr Vorhaben wirklich unter den Begriff "freiberuflich" fällt. Wenn Sie bereits eine Steuernummer haben (123/456/7890), dann benötigen Sie keine weitere Nummer, außer Sie machen Geschäfte mit ausländischen Unternehmen. Dann benötigen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die bekommen Sie nicht vom Finanzamt, sonder diese muß beim Bundesamt für Finanzen beantragt werden.